Letztes Update:
20190911094038

Angeklagter hat zweiten Verteidiger

07:27
11.09.2019
Wie am Mittwoch zum Prozessauftakt bekannt wurde, hat der Angeklagte einen zweiten Verteidiger. Neben Markus Bessler wird der junge Mann außerdem von Hans Steffan verteidigt. Steffan ist wie Bessler Anwalt aus Stuttgart. Der Öffentlichkeit ist er vor allem bekannt als der Verteidiger des Vaters von Tim K., dem Amokläufer von Winnenden und Wendlingen. Der damals 17-jährige Tim K. hatte im März 2009 in einer Schule in Winnenden und dann auf seiner Flucht 15 Menschen und am Ende sich selbst getötet. Der Vater hatte sich später wegen einer möglichen Mitschuld vor Gericht verantworten müssen. Unter anderem ging es darum, dass der Vater die Tatwaffe leicht zugänglich verwahrt hatte. 

George Stavrakis

Jugendpsychiatrisches Gutachten noch nicht fertig

07:19
11.09.2019
Es herrscht weiterhin großer Andrang vor dem Gerichtssaal, weshalb sich der Start des Prozess verzögert. Wie es dann weitergeht, ist noch offen. Markus Bessler, einer der Verteidiger des Angeklagten, hat gesagt, dass der Angeklagte an diesem Tag noch keine Angaben machen wird. Der Grund: Offenbar steht das jugendpsychiatrische Gutachten noch aus. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt und gilt damit als Heranwachsender. Möglicherweise wird bei der Urteilsfindung das Jugendstrafrecht angewandt.

George Stavrakis

Anwältin einer Nebenklägerin im Interview

07:11
11.09.2019
Die Anwältin der Mutter der bei dem Unfall getöteten jungen Frau äußert sich zur Gemütslage der Mutter.

George Stavrakis

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Der Kern der Mordanklage

07:06
11.09.2019
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen fahrlässiger Tötung gegen den 20-Jährigen ermittelt, der selbst unverletzt geblieben war. Entscheidend für das Hochstufen auf eine Mordanklage war ein Gutachten zur Geschwindigkeit. Durch das Auswerten des Bordcomputers wurde auch herausgefunden, dass der Fahrer das Gaspedal kurz vor dem Unfall bis zum Anschlag durchgedrückt hatte. Trotz unklarer Verkehrslage sei der junge Mann mit Vollgas auf eine Kreuzung zugefahren. Der Jaguar-Fahrer habe dabei den Tod anderer zumindest billigend in Kauf genommen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

dpa

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