Raphael Schleiter, Kristian Hillmann und Jurist Sebastian Deubelli sprechen jetzt mit Holger Schellkopf über die vielen Fallstricke, die im Paragraphendschungel - noch? - auf Voice-Anwendungen lauern.
Denn: Was passiert denn, wenn ein Sprachsystem eine Anweisung falsch versteht? Wer muss haften?
HVB-Mann Schleiter meint: "Cool bleiben, daran arbeiten, warten, bis alles funktioniert."
Trotzdem: Jurist Deubelli hält es für "fraglich, ob die Gerichte mit den aktuellen Sachlagen mithalten können." Man brauche einfach eine gültige Rechtssprechung. Die Influencer-Thematik zeige gerade, wie das aussehen könnte.
Problem der Identifizierung: Wie erkennt das System, dass der Besteller auch dazu befugt ist und nicht etwa Alexa wieder Massen an Paketen geordert hat?
Deubelli: Immerhin gibt es immer noch die Möglichkeit des Widerrufs - die Gefahr für den Verbraucher ist hier eher gering.
Bei der Deutschen Bahn wird laut Kristian Hillmann aktuell über ein eigenes System nachgedacht - auch, um mit der Abfrage weiterer Merkmale eine erhöhte Sicherheit zu garantieren. Und: Amazon und Google bekommen aktuell keine Kundendaten von der DB - die Transparenz über die weitere Verarbeitung ist zu gering.
Amazon wird in den USA in Kürze eine "Voice ID" einführen; in Deutschland wird das wohl noch etwas dauern.
Eine aktuell große Frage: Messenger, Sprache, Website - wo beginnt was?
Widerrufsbelehrungen etc. werden tatsächlich dann problematisch, wenn ein Display wegfällt. Denn mehrseitige Belehrungen wie AGBs oder ähnliches vielleicht stundenlang vorzulesen anstatt einfach auf der Website einen Haken zu setzen, sind weder für Kunden noch für Unternehmen zielführend.