Keine Aufstallungspflicht mehr für Geflügel im #MeinZuhauseLKGR – mit einer Ausnahme ☝️
🐔 Die seit dem 8. März geltende Aufstallungspflicht für Geflügel aufgrund der vermehrten Nachweise des hochpathogenen aviären lnfluenza-AVirus, kurz HPAIV, bei Wildvögeln ist zum 1. Mai 2021 aufgehoben.
Hintergrund ist eine aktuelle Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI). Das FLI schätzt das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen inzwischen als mäßig ein. Die Funde bei Wildvögeln beschränkten sich in den letzten Wochen nahezu ausschließlich auf die nördlichen Bundesländer.
⚠️ Für den Uferssaum der Neiße (250 m) bleibt die Aufstallungspflicht jedoch bestehen, da es in Polen derzeit noch einige Ausbrüche der Geflügelpest bei Wasservögeln gibt.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises weist deshalb darauf hin, dass sämtliches Geflügel (ausgenommen Laufvögel) entlang der Neiße weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung zu halten ist. 🙏
☝️ Hinweise zu möglichen Verdachtsfällen könnt Ihr unter Angabe des Fundortes an das LÜVA per E-Mail unter veterinaeramt@kreis-gr.de schicken.
Weitere Infos findet Ihr unter http://gefluegelpest.landkreis.gr/