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20190603111328

BASF bestreitet alten Falsch-Schnitt

10:12
03.06.2019
Im Prozess um das BASF-Explosionsunglück im Jahr 2016 ist am Montagmorgen bestätigt worden, dass dem Konzern zufolge 2011 doch kein falsch gesetzter Flex-Schnitt an einer Leitung entdeckt worden sein soll. Über eine entsprechende, bislang noch nicht öffentlich gemachte Stellungnahme des Unternehmens hatte die RHEINPFALZ bereits in ihrer Samstagsausgabe berichtet
Eine verdächtige Schadstelle an einer Ammoniakleitung war 2011 bei einer Inspektion entdeckt worden. Sie war damals als offenbar irrtümlich gesetzter Flex-Schnitt eingestuft worden. Dass diese Scharte BASF-intern mittlerweile auf eine andere Ursache zurückgeführt wird, hat nun im Frankenthaler Prozess der Opfer-Anwalt Alexander Klein angesprochen. Verantworten muss sich dort ein Arbeiter, der 2016 durch einen irrtümlich gesetzten Schnitt die Explosionskatastrophe mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten verschuldet haben soll. Hätte die BASF einen derartigen Fehler bereits früher einmal entdeckt, ohne Konsequenzen zu ziehen, könnte das als Beleg für eine Mitverantwortung des Unternehmens gedeutet werden. 

Christoph Hämmelmann

Kapitel

17. Verhandlungstag, 10. April 2019

Neue Verteidiger-Theorie zur Unglücksursache

14:36
10.04.2019
Im Prozess ums BASF-Unglück hat der Verteidiger des Angeklagten eine neue Theorie zur Ursache präsentiert. Zur Debatte stellte er folgende Variante: Es waren noch minimale Chemikalien-Reste in der Leitung, die sein Mandant im Oktober 2016 zerschneiden sollte. Die Funken seiner Flex entfachten deshalb ein kleines Feuer, das wiederum ein nie entdecktes Gas-Leck an einer weiteren Pipeline in Brand setzte. Nun will der Jurist von einem Tüv-Gutachter wissen, ob er diese Variante ausschließen kann. 

Christoph Hämmelmann

BASF-Unterlagen zu altem Falsch-Schnitt stehen weiter aus

13:55
10.04.2019
Die BASF-Unterlagen zu einem im Jahr 2011 entdeckten Falsch-Schnitt an einer Ammoniak-Leitung stehen noch immer aus. Das hat der Vorsitzende Richter im Prozess um das Explosionsunglück gesagt. Er hatte die Dokumente angefordert, nachdem im Verfahren aufgefallen war, dass die alte Fehler-Spur ganz nahe an der späteren Unglücksstelle gefunden worden war. Dort soll der Angeklagte bei Demontagearbeiten im Oktober 2016 versehentlich in eine falsche Pipeline geschnitten und so das Inferno verschuldet haben. 

Der 63-jährige Schlosser hatte am Mittwochvormittag zum ersten Mal über seine Erinnerungen an den Unglückstag gesprochen. Wegen seines schlechten Gesundheitszustands wurde seine Vernehmung nach der Mittagspause aber abgebrochen. Jetzt ist wieder ein Tüv-Experte an der Reihe, der an einem früheren Verhandlungstag schon einmal ausgesagt hatte. Seine Gutachten waren damals aber noch nicht komplett durchbesprochen worden. 

Christoph Hämmelmann

Opfer-Anwalt denkt über Erinnerungs-Gutachten nach

11:28
10.04.2019
Ein Opfer-Anwalt im BASF-Prozess erwägt, ein psychiatrisches Gutachten zu verlangen. Der Jurist Alexander Klein vertritt die Eltern eines bei dem Unglück getöteten Feuerwehrmanns, er sagt: In der modernen Aussagepsychologie gelte es als unwahrscheinlich, dass bei Betroffenen die Erinnerung an schreckliche Ereignisse gelöscht wird. Es sei eher davon auszugehen, dass sie sich ins Gedächtnis einbrenne. Also könnte es sinnvoll sein, wenn ein Psychiater beurteilt, ob der Angeklagte sich wegen eines Schocks  wirklich kaum an den Unglückstag erinnern kann. 

Christoph Hämmelmann