Im Prozess um das BASF-Explosionsunglück im Jahr 2016 ist am Montagmorgen bestätigt worden, dass dem Konzern zufolge 2011 doch kein falsch gesetzter Flex-Schnitt an einer Leitung entdeckt worden sein soll. Über eine entsprechende, bislang noch nicht öffentlich gemachte Stellungnahme des Unternehmens hatte die RHEINPFALZ bereits in ihrer Samstagsausgabe berichtet.
Eine verdächtige Schadstelle an einer Ammoniakleitung war 2011 bei einer Inspektion entdeckt worden. Sie war damals als offenbar irrtümlich gesetzter Flex-Schnitt eingestuft worden. Dass diese Scharte BASF-intern mittlerweile auf eine andere Ursache zurückgeführt wird, hat nun im Frankenthaler Prozess der Opfer-Anwalt Alexander Klein angesprochen. Verantworten muss sich dort ein Arbeiter, der 2016 durch einen irrtümlich gesetzten Schnitt die Explosionskatastrophe mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten verschuldet haben soll. Hätte die BASF einen derartigen Fehler bereits früher einmal entdeckt, ohne Konsequenzen zu ziehen, könnte das als Beleg für eine Mitverantwortung des Unternehmens gedeutet werden.