KI ist überall, KI ist das neue Betriebssystem der Medien, KI sorgt für viele neue Fragen. Natürlich ist auch der Radio Advertising Summit in Köln ein Ort, an dem 2026 drängende Fragen zum vorherrschenden Thema beantwortet sollen.
Das tun:
Grit Leithäuser, Geschäftsführerin der Radiozentrale
Vertrauen ist die Grundlage des Radios. Und genau dieses Vertrauen steht auf dem Spiel, wenn KI-generierte Inhalte nicht transparent gemacht werden. Leithäuser fordert klare Regeln für den Umgang mit Deepfakes und KI-Inhalten im Audiobereich: Sie müssen als solche erkennbar sein; das sei eine Frage der Medienethik, nicht der Technik.
Ab dem 2. August 2026 greift die gesetzliche Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Grit Leithäuser begrüßt diesen Schritt, mahnt aber an, dass konkrete Umsetzungsakte bislang fehlen. Das Panel #RAS26 richtet den Blick gezielt auf Audio-Werbung, wo der Einsatz von GenAI bereits gelebte Realität ist.
Die zentrale offene Frage: Wie lassen sich KI-basierte Werbeinhalte praxistauglich kennzeichnen, solange eine maschinenlesbare Kennzeichnung technisch noch nicht möglich ist?
Katharina Zeschke, Audio-Beraterin & zertifizierte KI-Beauftragte, ZAC Audio-Consulting
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung schreibt Transparenz verbindlich vor, gerade im Radio, wo die Stimme das zentrale Medium ist. Zeschke betont, dass zunächst grundlegende Begriffe geklärt werden müssen:
Was ist ein Deepfake,
was ist KI-Assistenz,
was ist KI-Generierung?
Diese Unterscheidung sei regulatorisch entscheidend, denn vage Formulierungen wie „Kann Spuren von KI enthalten" genügen den Anforderungen nicht.
Verantwortung lasse sich dabei nicht auf einzelne Akteure abwälzen: Der Begriff des „Deployers" macht deutlich, dass Anbieter und Produzenten gemeinsam entlang der gesamten Wertschöpfungskette in der Pflicht stehen.
Für die Audio-Werbung bedeutet das konkret: Synthetische Stimmen und KI-generierte Spots sind kennzeichnungspflichtig, und die Kennzeichnung muss innerhalb der Tonspur selbst hörbar sein.
Übrigens: Die Task Force der Radiozentrale arbeitet bereits an einer praxistauglichen Lösung.
Dr. Matthias Försterling, Senior Legal Counsel im VAUNET
Der Code of Practice (CoP) schafft ihm zufolge Klarheit darüber, wie und wann KI-Inhalte im Audiobereich zu kennzeichnen sind: Bei kurzen Spots genüge ein akustisches Signal oder ein gesprochener Hinweis, bei längeren Formaten sind Wiederholungen in regelmäßigen Intervallen vorgesehen.
Försterling sieht darin einen sinnvollen Rahmen, warnt aber vor praktischen Hürden: Viele Vorgaben sind technisch schwer umsetzbar. Zudem besteht die Gefahr der Überregulierung. Kennzeichnungen, die das Hörerlebnis stören oder nerven, verfehlen ihren eigentlichen Zweck. Transparenz soll informieren, nicht ablenken.
Der CoP soll nun im Sommer 2026 finalisiert werden; verbindliche Audio-Labels und die Aufsicht durch die Medienanstalten könnten folgen.
Försterlings klare Empfehlung an die Branche: nicht abwarten, sondern sich aktiv einbringen – die regulatorischen Weichen werden gerade jetzt gestellt.