In zehn Gemeinden im Kulmbacher Land tritt ein Kandidat ohne Gegner bei der Kommunalwahl an: Werner Burger (Grafengehaig, DGÜÖWG), Stefanie Meister (Guttenberg, CSU), Günther Hübner (Harsdorf, CSU), Robert Bosch (Mainleus, CSU), Alexander Wunderlich (Neuenmarkt, CSU), Christian Ruppert (Presseck, CSU), Gerhard Theuer (Rugendorf, ProRugendorf), Martin Bernreuther (Thurnau, CSU), Jochen Trier (Wirsberg, Parteilose Wählergemeinschaft) und Andreas Pöhner (Wonsees, Überparteiliche Wählergemeinschaft). Doch haben sie damit automatisch die Wahl gewonnen?
Das ist nicht von vornherein gesagt. Theoretisch könnten Bürger auf den Wahlzettel einen anderen Namen als den des Kandidaten schreiben. Wenn die Mehrheit in Neuenmarkt nicht Alexander Wunderlich ankreuzt, sondern einen anderen Namen auf den Stimmzettel schreibt, dann wird letzterer der neue Bürgermeister.
Voraussetzung ist, dass die Person tatsächlich wählbar ist. Um dieses Kriterium zu erfüllen, muss sie bei ehrenamtlichen Bürgermeistern laut Wahlgesetz
– Deutsche(r) sein
– mindestens 18 Jahre alt sein
– seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung haben, die nicht die Hauptwohnung sein muss, oder sich gewöhnlich dort aufhalten.
Hauptamtliche Bürgermeister sowie Landratskandidaten müssen nach Angaben von Björn Karnstädt, Sprecher des Landratsamts Kulmbach, nur die beiden ersten Voraussetzungen erfüllen. Die Wohnung im Wahlkreis ist in diesen Fällen nicht notwendig.