Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise eingeteilt. Wer dort die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Landtag ein. Die Zweitstimme entscheidet hingegen über die parteipolitischen Kräfteverhältnisse im Parlament. Mit ihr wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Partei. Diese Parteien stellen sogenannte Landeslisten auf – also Rangfolgen von Bewerberinnen und Bewerbern. Je nachdem, wie viele Zweitstimmen eine Partei landesweit erhält, bekommt sie Sitze zugeteilt.
Janina Link