Will die EU wirklich den hessischen Bembel verbieten? Tatsächlich nicht. Die EU hat jedoch geregelt, dass man die Füllhöhe beim Einschenken erkennen können muss, damit die Bürger:innen nicht über den Tisch gezogen werden. Der hessische Steinkrug "Bembel" fällt nicht darunter, weil er ein Kulturgut ist. Leider hatte die zuständige hessische Behörde versäumt, den Bembel zu schützen. Die Schlagzeile, die EU hätte den Bembel verboten, war also eine Verkürzung der Fakten. -fw
Felix Winnands