Esslingen: Haft wegen windiger Geschäfte mit Schirmen
Der an einer tödlich verlaufenden Krankheit leidende Hauptangeklagte, der nicht existente Veranstatlungsschirme verkauft hat, muss aber zunächst nicht ins Gefängnis. Die Frage, ob er haftfähig ist, muss an anderer Stelle beantwortet werden.
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