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20250304130950

Kreise: Tatfahrzeug auf Tatverdächtigen zugelassen

12:31
04.03.2025
Das Auto, mit dem der 40 Jahre alte Ludwigshafener an Rosenmontag in eine Menschenmenge in Mannheim fuhr, ist auf den Tatverdächtigen zugelassen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist er der Halter des Fahrzeugs.

Die Ermittler sind überzeugt, dass der Deutsche mit dem Wagen und einer hohen Geschwindigkeit Hunderte Meter weit durch die Mannheimer Fußgängerzone gerast ist. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann kamen ums Leben. Elf Menschen wurden verletzt, mehrere von ihnen schwer.

Der des zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes verdächtige Mann soll den Informationen zufolge noch heute vernommen und vor den Ermittlungsrichter geführt werden.

Anna Suckow

Boris Roessler/dpa Der Täter von Mannheim ist auch der Halter des Todesfahrzeugs.

Betroffene von Todesfahrt können Entschädigung beantragen

12:24
04.03.2025
Betroffene der Todesfahrt von Mannheim können sich für Entschädigungen an das Versorgungsamt des Rhein-Neckar-Kreises wenden. Dies gelte für durch das Auto verletzte Menschen genauso wie für Augenzeugen, die womöglich einen Schock erlitten hätten, teilte die auch für Mannheim zuständige Behörde in Heidelberg mit.

Die Opfer könnten wegen der gesundheitlichen und auch wirtschaftlichen Folgen Leistungen erhalten. Dazu gehören neben Geld auch die Betreuung etwa in Traumaambulanzen sowie Heil- und Krankenbehandlungen oder die Versorgung für die Hinterbliebenen.

Die Höhe der Entschädigungsleistung richtet sich nach dem Grad der Schädigungsfolgen, den ein ärztlicher Gutachter feststellt. Art, Ausmaß und Dauer der Leistungen richten sich nach dem Einzelfall.

Ein Mann war am Rosenmontag mit einem Wagen durch die Mannheimer Fußgängerzone gerast und hatte Passanten erfasst. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann kamen ums Leben. Elf Menschen wurden verletzt, mehrere von ihnen schwer. Im Raum steht eine psychische Erkrankung des Verdächtigen. Hinweise auf einen extremistischen oder religiösen Hintergrund gibt es bisher nicht.

Infos des Versorgungsamtes

DPA