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Neues Wahlrecht verkleinert den Bundestag deutlich

16:25
23.02.2025
Der neue Bundestag wird nach einem neuen Wahlrecht gewählt - für die Bürger ändert sich bei der Stimmabgabe jedoch nichts. Sie können weiterhin zwei Stimmen vergeben – die Erststimme, mit der sie einen Kandidaten direkt wählen, die Zweitstimme, die sie an eine Partei vergeben. Erst bei der Umrechnung der Stimmen in Mandate greifen die neuen Regeln.

Diese sehen eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl auf 630 vor - 2021 waren noch 736 Abgeordnete in den Bundestag eingezogen. Erreicht wird dies durch den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate, die bisher dazu geführt haben, dass der Bundestag immer größer wurde.

Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate holte als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten. Die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Bei der Bundestagswahl 2021 fielen 34 Überhang- und 104 Ausgleichsmandate an.

Mit der Reform wird die Zweitstimme noch wichtiger als bisher. Denn um ein errungenes Direktmandat sicher zu erhalten, muss dieses jetzt durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein. Bisher war es so, dass derjenige, der ein Direktmandat gewann, seinen Sitz im Bundestag sicher hatte. Dies ist nun nicht mehr zwangsläufig der Fall. Erhält eine Partei jetzt mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, dann gehen die Direktkandidaten mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.

Auch diesmal gilt: Für den Einzug in den Bundestag muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen holen. Es gilt aber auch weiter die Grundmandatsklausel: Bleibt eine Partei unter der Fünf-Prozent-Hürde, holt aber drei Direktmandate, dann kommt sie in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses ins Parlament.

dpa

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