In Deutschland gibt es Diäten seit 1906. Zuvor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich und die Abgeordneten des Reichstags durften auch keine Bezahlung für diese Tätigkeit erhalten.
Knapp 135.000 Euro im Jahr
Die Abgeordnetenentschädigung für Mitglieder des deutschen Bundestags beträgt seit dem 1. Juli 2024 11.227,20 Euro pro Monat. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
Plus 64.000 Euro Aufwandspauschale im Jahr
Zur Entschädigung kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der so genannten Amtsausstattung hinzu. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 5.349,58 Euro monatlich. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial im Wahlkreis sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung.
Büro in Wohnungsgröße
Neben der Kostenpauschale haben sie Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung.
Freie Fahrt und freier Flug
Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen. Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen.
Geld für Mitarbeiter
Abgeordnete können ihre Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihnen derzeit (Stand: 1. März 2024) für Mitarbeiter, die sie bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, monatlich 25.874 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten nicht selbst, sondern die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Personen, die mit den Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner dürfen nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden.
Die Rente ist sicher
Eine Altersentschädigung wird nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht worden.