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Im Alten Rathaus in Rehau werden fleißig Stimmzettel in die Wahlurne geworfen.
Der Vorteil ist, dass man im Wahllokal sicher sein kann, dass die Stimme auch ankommt! Wähler Seren Karadag 16:20
23.02.2025
Wir haben die Briefwahl verschwitzt, deswegen sind wir heute zum Wählen ins Wahllokal gegangen.  Wähler Özkan Karadag 16:19
23.02.2025

So geht es nach der Bundestagswahl weiter

16:30
23.02.2025
Nach der Bundestagswahl steht die nächste Aufgabe an: die Bildung einer neuen Regierung. Bis dahin sind viele Schritte zu absolvieren. Zeitliche Vorgaben gibt es kaum.

Unmittelbar nach der Bundestagswahl wird im zuletzt recht ruhigen Regierungsviertel in Berlin geschäftiges Treiben einsetzen. Der Wahlausgang wird beraten, die neuen Bundestagsfraktionen konstituieren sich, Sondierungen für mögliche Koalitionen laufen an. Wie lange sich das hinziehen wird, ist unklar. Das Grundgesetz gibt nur eine einzige Frist vor.

Betriebsamkeit gleich nach dem Wahltag
24. Februar: Am Montag nach der Wahl werden zunächst die Führungsgremien aller Parteien das Wahlergebnis analysieren. Bei den Verlierern wäre jetzt auch der richtige Zeitpunkt für Rücktrittsankündigungen, sofern diese nicht schon am Wahlabend erfolgt sind.
25. Februar: Am Dienstag treten die meisten Bundestagsfraktionen zusammen - in der Regel mit den neuen und mit den ausscheidenden Abgeordneten. Dabei werden die Fraktionsvorstände neu gewählt. Bei der Union wollen CDU und CSU ihre Fraktionsgemeinschaft neu besiegeln.

Schneller Beginn der Sondierungen zu erwarten
Schnell danach werden erst Sondierungen und dann Verhandlungen über die Bildung einer neuen Regierung beginnen. Wie lange es dauern wird, bis diese steht, ist schwer kalkulierbar. Auch weil es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, wie die einzelnen Parteien einen Koalitionsvertrag von der eigenen Basis absegnen lassen: Mit einem Parteitag geht es schnell, eine Mitgliederbefragung dauert dagegen länger.

Zusammentreten des neu gewählten Bundestages
25. März: Dies ist der einzige gesetzlich vorgegebene Stichtag: Nach Artikel 39 Grundgesetz muss der neue Bundestag spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten.
Das wäre spätestens der 25. März. Mit der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Wahlperiode. In dieser Sitzung fallen bereits Personalentscheidungen: Die Abgeordneten wählen eine neue Präsidentin oder einen Präsidenten sowie dessen Stellvertreter.

Neue und alte Regierung
20./21. April (Ostern): Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat wiederholt die Hoffnung geäußert, im Fall eines Wahlsieges bis Ostern eine Regierung bilden zu können.
Bis dahin wäre Deutschland nicht regierungslos oder handlungsunfähig. Das Amt des Bundeskanzlers und seiner Minister endet nach Artikel 69 Grundgesetz zwar mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird den Kanzler dann aber bitten, die Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen, wozu dieser nach Artikel 69 verpflichtet ist. Auch die Ministerinnen und Minister bleiben geschäftsführend im Amt.

dpa

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