Letztes Update:
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Münchner OB spricht von acht bis zehn Schwerstverletzten

21:51
13.02.2025
Nach dem mutmaßlichen Anschlag in der Münchner Innenstadt schweben nach Worten von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) Verletzte in Lebensgefahr. Es seien acht bis zehn Menschen schwerst verletzt worden. Dazu kämen noch acht schwer verletzte Menschen, nur ganz wenige seien leicht verletzt, sagte er am Abend in München. „Es besteht das Risiko für schlimmere Folgen. Wir müssen heute alle hoffen und beten, dass es keine Todesfälle gibt.“ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, die Gedanken seien auch „bei dem Kind, um dessen Leben die Ärzte immer noch ringen“.

dpa

Afghane hat Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis

19:39
13.02.2025
Der junge Afghane, der in München mit seinem Auto in eine Menschenmenge gefahren ist, hatte nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis. „Damit war der Aufenthalt des Täters bis zum heutigen Tage nach gegenwärtigem Erkenntnisstand absolut rechtmäßig“, sagte Herrmann am Abend der Deutschen Presse-Agentur in München. Zugleich berichtete der Minister, dass der Mann nach neuesten Erkenntnissen und entgegen erster Informationen am Mittag nicht wegen Ladendiebstählen auffällig geworden war.
Nach Worten Herrmanns kam der Afghane Ende 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Sein Asylverfahren wurde demnach im Jahr 2020 endgültig abgeschlossen, mit einem Ablehnungsbescheid und der Aufforderung zur Ausreise. Die Landeshauptstadt München habe dann aber im April 2021 einen Duldungsbescheid erlassen und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis. Der junge Mann habe eine Schule besucht und eine Berufsausbildung gemacht. „Er war dann als Ladendetektiv für zwei Sicherheitsfirmen tätig“, berichtete der Innenminister.
Deshalb habe es zunächst auch ein Missverständnis gegeben, eben weil der Mann in mehreren Ladendiebstahlprozessen aufgetreten sei. „Er war nicht selbst Tatverdächtiger, sondern er war Zeuge“, stellte Herrmann klar.
Über eine Verlängerung des Aufenthaltstitels sei zuletzt noch nicht entschieden gewesen - die Erlaubnis habe somit weiter gegolten, bis zu einer Entscheidung.

dpa

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