Letztes Update:
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So berichten wir über den Prozess im Mannheimer Messermord

11:09
11.02.2025
Ende Mai traf Rouven L. der tödliche Stich von hinten. Ein 25-jähriger Afghane hatte mehrere Menschen auf dem Mannheimer Marktplatz angegriffen. Der 29-jährige Polizeihauptkommissar Rouven L. hatte gerade einen anderen Mann überwältigt, um Ruhe in die gewaltsame Auseinandersetzung auf dem Marktplatz zu bringen – da stach ihm der Täter mit einem Jagdmesser heimtückisch in den Kopf.

Die Messerattacke von Mannheim schockierte eine ganze Nation. Tausende Bürger kamen zum Tatort, um dem verstorbenen Polizisten die letzte Ehre zu erweisen. Viele Menschen empfanden die Tat als Terroranschlag.

Deswegen ist auch das Interesse am Prozess so groß, der am 13. Februar beim Oberlandesgericht in Stuttgart startet. Weil der Generalbundesanwalt den Fall wegen dessen besonderer Bedeutung für das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit an sich zog, findet das Gerichtsverfahren in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart statt. Angeklagt ist der mittlerweile 26-jährige Afghane wegen Mordes, fünffachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

Fünf Richter unter Vorsitz von Herbert Anderer führen nach Angaben des Gerichts das Staatsschutzverfahren. Schauplatz ist das einst für die Prozesse gegen prominente RAF-Terroristen errichtete Justizgebäude Stammheim. Bis Ende Oktober stehen mehr als 50 Verhandlungstage auf dem Prozessplan der Stuttgarter Richter – mit der Option einer Verlängerung in den November hinein. Die RHEINPFALZ bekam einen der 45 reservierten Sitzplätze für Medienunternehmen aus dem In- und Ausland.

Hier im Blog bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Wir fassen die wichtigsten Geschehnisse aus dem Stuttgarter Gerichtssaal in den kommenden Monaten für Sie zusammen und liefern darüber hinaus weitere Hintergrundstücke.

Simon Müller

Kann jede Zeitung einfach ins Gericht?

11:11
11.02.2025
Das Interesse an dem Prozess ist riesig. Aber: 45 reservierte Sitzplätze gibt es für die Medienvertreter aus dem In- und Ausland – maximal einen für jedes Medienhaus. „Die Nachfrage ist groß. Man muss die Vorgaben für die Akkreditierung genau einhalten und die Anfrage dafür so schnell wie möglich abschicken“, erklärte Elena Gihr, die Pressesprecherin des Oberlandesgerichts in Stuttgart. Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Presseausweis. Die Akkreditierung musste penibel ausgefüllt werden – und ohne Fehler. Eine Minute nach Anmeldestart ging die E-Mail raus. Die RHEINPFALZ bekam einen der reservierten Sitzplätze für Medienunternehmen.

Anna Suckow