Die Niederlande machen es vor: Das Stadion soll bis zu einem Drittel mit Zuschauern gefüllt werden, aber es herrscht Gesangsverbot um die Gefahr der Verbreitung des Corona-Virus zu reduzieren. Das beschloss die Holländische Regierung am 24. Juni im Hinblick auf den Neustart des Profifußballs im Land, der Anfang September mit zwei Länderspielen erfolgen soll.
Diesen Ansatz verfolgt auch Petra Köpping (SPD), Gesundheitsministerin von Sachsen. Im Freistaat sollen Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen, inklusive Fußballspiele, ab 1. September wieder erlaubt sein. Voraussetzung ist
„die Einhaltung von Hygieneregeln" und eine „Kontaktverfolgung" der anwesenden Personen. Für Fußballspiele und Sportveranstaltungen im Allgemeinen sollen „Rufen, Singen,
Schreien soweit wie möglich" vermieden werden.
Für das Land Sachsen-Anhalt gilt seit dem 2. Juli die Siebente Eindämmungsverordnung des Landes. Diese erlaubt ab dem 29. August Veranstaltungen mit „maximal 1 000 Personen" im Freien, plus Mitarbeiter der Veranstalter. Ein Gesangsverbot ist nicht Teil der Verordnung. Allerdings läuft diese Vorschrift am 16. September, zwei Tage vor dem Saisonauftakt in der 3. Liga, ab. Spiele des 1. FC Magdeburg und des Halleschen FC würden von einem Gesangsverbot, so es denn kommt, betroffen sein.
Stephen Leuschner