Auch gegen die dritte Niederlage nach dem Restart der 3. Liga hat Preußen Münster beim DFB-Sportgericht Einspruch eingelegt. Schon nach den Niederlagen gegen Bayern II (2:3) und Chemnitzer FC (0:1) machten sie Gebrauch von diesem Rechtsmittel. Die Begründung für diesen Schritt ist in allen drei Fällen dieselbe: Ein fairer Spielbetrieb sei unter den Bedingungen des Restarts nicht gegeben.
Beim Einspruch gegen die Partie in Chemnitz führte der SC die Hauptargumente "Kein integrer Wettbewerb", "Unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit der Spieler", "Ungeklärte Vertragssituationen" und "Unklare Kommunikation des DFB" an.
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Zum jetzigen Zeitpunkt hat das DFB-Sportgericht noch keine Entscheidung zu den bisherigen Einsprüchen gefällt. Nach dem Sieg gegen Unterhaching verzichteten die Münsteraner übrigens auf einen Einspruch.