Hier geht es um ein dynamisches System, und um hier einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen. Ausgangslage sind die Festlegungen zum Paragraphen 14a EnWG, und es geht darum, dass so Netzbetreiber die Niederspannungsnetze kurzfristig stabilisieren und so den reibungslosen Hochlauf von Elektrofahrzeugen sicherstellen können. Das EU-Recht fordert aber noch mehr als diesen Notfallmechanismus, nämlich auch diskriminierungsfreie, marktbasierte Konzepte für das Engpassmanagement. Ein Lösungsvorschlag ist die Umkehrung des klassischen Flex-Markt-Systems, beispielsweise durch eine vereinfachte Produktdefinition. Für Nutzer:innen bedeutet, dass sie ihre Flexibilität eigenverantwortlich für verschiedene Domänen einsetzen können, und Netzbetreiber sind durch die Mengenbegrenzung geschützt vor einer Überlastung der Niederspannungsnetze. Als System ermöglicht es in jedem Fall eine Optimierung nach volkswirtschaftlichen Kriterien und die Flex-Koordination zwischen verschiedenen Märkten.
Dr. Diana Mantel