Nach Mitteilung der Bundesanwaltschaft wird den beiden Männern unter anderem das "sicherheitsgefährdende Abbilden militärischer Anlagen (§ 109g Abs. 1 StGB) vorgeworfen. Was bedeutet das eigentlich?
Der Paragraf 109 StGB besagt:
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen lässt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.