Ein Mitglied zweifelt an, dass eine einfache Mehrheit für eine Abwahl Müllers ausreicht. Dies gelte nur bei einem "wichtigen Grund". Ansonsten müsste eine Zweidrittel-Mehrheit her.
Reuter nennt noch einmal die Gründe, die der Mitgliederrat angeführt hat, unter anderem ein "zerrüttetes Vertrauensverhältnis".