Letztes Update:
20240209111147

09:37
09.02.2024
Die Bedingungen für eine ordnungsgemäß funktionierende Wertstoffsammlung sind unter anderem in der Abfallentsorgungssatzung festgelegt. In §11 steht unter anderem, dass der Abstellort der Abfallbehälter nicht weiter als 15 Meter vom Sammelfahrzeug entfernt sein darf. Unter anderem auf diese Regelung verweist das Unternehmen "Knettenbrech + Gurdulic".

Holger Keller

09:45
09.02.2024
"Knettenbrech + Gurdulic" argumentiert auch mit der Arbeitssicherheit der Angestellten, die durch eine von der Satzung abweichende Abholung des Wertstoffes gefährdet ist.

Holger Keller

09:47
09.02.2024
In vielen Häusern Karlsruhes führt die satzungsgemäße Leerung der Wertstofftonnen zu Problemen – Abstellstandorte der Behälter und Abstellplatz des Sammelfahrzeuges liegen sehr oft weiter als 15 Meter voneinander entfernt, manchmal sind auch noch Treppenstufen zu überwinden.

Holger Keller

09:51
09.02.2024
Als Grund für nicht erfolgte Abholungen von Wertstoffmüll wurde vom Unternehmen auch das notwendige Kennenlernen der Abholgebiete genannt – das nehme Zeit in Anspruch.

Holger Keller

09:54
09.02.2024
Wie die Lösung auch aussehen könnte: Die Menschen in der Stadt sind verärgert über die Art und Weise, wie sich die Beteiligten in den vergangenen Wochen präsentiert haben. In der Redaktion der BNN machen sich die Menschen per E-Mails und Anrufen ihrem Ärger Luft, regelmäßig und beständig.

Holger Keller

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