Auf der B15 kam es Morgen vor Hof zu erhebliche Behinderungen durch Traktoren, die im Schritttempo die zweispurige Straße benutzten. Zum Teil blieben sie auch stehen. Wie ein Sprecher der Hofer Polizei mitteilte, ist dies nicht durch die Versammlungsgenehmigung gedeckt. Es könne sein, dass der Straftatbestand der Nötigung erfüllt ist. Allerdings fehlten der Polizei die Kräfte, die Auflagen durchzusetzen.
Joachim Dankbar