Die Polizei des Präsidiums in Konstanz, das auch für den Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig ist, sieht es gelassen: „Durch die Protestaktionen und Demonstrationen kommt es, wie angekündigt, zu zahlreichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Diese unterscheiden sich letztlich nicht von anderen Behinderungen wie zum Beispiel Staus zu Beginn der Ferienreisezeit, da müssen sich die Rettungskräfte entsprechend unter Nutzung der Sonder-/Wegerechte in Notfällen freie Bahn verschaffen“, so Polizeisprecher Jörg-Dieter Kluge. Natürlich könne „nicht komplett verhindert werden, dass es im Einzelfall trotzdem auch für Rettungsdienste zu Behinderungen kommen kann. Allerdings haben die teilnehmenden Verbände zugesichert, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und insbesondere Rettungskräften freie Fahrt zu gewährleisten“. Sollten Straftatbestände, zum Beispiel ein vorsätzliches Blockieren der Rettungsdienstwege oder anderes festgestellt werden, werde die Polizei diese mit aller Konsequenz verfolgen.
Cornelia Spitz