Wer Deiche in den Hochwasserregionen Niedersachsens betritt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. "Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro", teilte die Stadt Oldenburg mit. Dort gilt seit Freitag eine neue Allgemeinverfügung, die das Betreten der Deiche bis einschließlich 15. Januar verbietet.
Auch die Landkreise Verden und Osterholz verlangen von Schaulustigen künftig Geld, wenn sie verbotenerweise auf Deichen unterwegs sind. Die beiden Landkreise einigten sich nach eigenen Angaben auf ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro. Wenn jemand noch mal auf dem Deich erwischt wird, fällt die Geldstrafe doppelt so hoch aus.
Der Landkreis Ammerland und die Stadt Haren (Ems) im Landkreis Emsland wollen ebenfalls mit Bußgeldern konsequent gegen Hochwassertouristen auf den Deichen vorgehen. Die Polizei kündigte Kontrollen an.
Nach dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) können Ordnungswidrigkeiten am Deich mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Nach § 32 NDG handelt man ordnungswidrig, wenn man den Deich entgegen der Vorschriften benutzt, dort etwas errichtet, ändert oder beseitigt. Die genaue Höhe des Bußgeldes wird von den Landkreisen bestimmt.
dpa