Sollte es zu einer Stichwahl zwischen zwei Kandidaten kommen, benötigen die Rastatterinen und Rastatter erneut ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Die sollte man also gut aufheben. Wer per Briefwahl wählt und seine Briefwahlunterlagen sowohl für die Wahl am 24. September als auch für eine mögliche Stichwahl am 15. Oktober beantragt hat, bekommt die Unterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt. Ansonsten müssten die Briefwahlunterlagen für den 15. Oktober erneut beantragt werden.
Anja Groß