Der Satzungsänderungsantrag, zukünftig auch voll-digitale oder hybride Formate bei der Mitgliederversammlung zuzulassen, wenn ein Mitglied einen entsprechenden Antrag stellt, wurde abgeschmettert. Ein entsprechender Antrag auf Satzungsänderung erreichte nicht die erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit. 70,2 Prozent der am Abend noch 608 anwesenden Mitglieder stimmten für die Aufnahme eines neuen Paragrafen in die Satzung, der dies möglich machen hätte können. Das reichte knapp nicht, weshalb das höchste Organ des VfB Stuttgart auch künftig vorerst nur in Präsenzform abgehalten werden kann.
Durch ein im März erlassenes Gesetz (BGBl. 2023 I Nr. 72 vom 20.03.2023) hätte das Präsidium ein hybride oder voll-digitale Mitgliederversammlung durchführen können - auch ohne Mitglieder-Votum. Das ist auch weiterhin möglich.
Sportredaktion