Für Anna Wegscheider, Juristin bei HateAid, ist das ein gutes Beispiel dafür, dass es zwar eine gesetzliche Grundlage gibt, diese aber nicht überall umgesetzt wird. Theoretisch könne die Polizei verhindern, dass die Adresse der anzeigenden Person dem Angezeigten gegeben wird. In der Praxis wäre es aber häufig anders: "Für Betroffene hängt es sehr stark davon ab, an welche polizeiliche Stelle sie sich wenden und mit wem sie dort sprechen. Kennt die Person den entsprechenden Paragrafen oder nicht. Das darf nicht so bleiben”, findet Wegscheider. -jl
Johann-Christoph Landgraf