Bremen hat ein kompliziertes Wahlsystem. Das liegt unter anderem daran, dass in dem Zwei-Städte-Staat die angemessene Vertretung der kleineren Stadt Bremerhaven gewährleistet sein muss. Das Landesparlament, die Bremische Bürgerschaft, zählt 87 Abgeordnete. Von ihnen werden 72 Abgeordnete für die Stadt Bremen gewählt, 15 für Bremerhaven.
Bremen und Bremerhaven gelten als getrennte Wahlbereiche mit jeweils eigener Fünf-Prozent-Hürde. Eine Partei, die in einem Wahlbereich die Hürde überspringt, ist in der Bürgerschaft vertreten. Die Mandate werden nach Listen vergeben. Bremen ist das letzte Bundesland, dessen Landesparlament noch auf vier Jahre gewählt wird. In anderen Ländern dauert die Legislaturperiode fünf Jahre.
Der Stimmzettel ist ein Heft mit 24 Seiten. Jede Wählerin und jeder Wähler darf darin bis zu fünf Kreuzchen machen. Die fünf Stimmen können bei einzelnen Wahllisten und Kandidaten angehäuft werden (Kumulieren) oder verteilt werden (Panaschieren).
Neben dem Landesparlament wählen Bremen und Bremerhaven am 14. Mai ihre Stadtparlamente. In Bremen ist dies die Stadtbürgerschaft, die im Normalfall aus den Bremer Abgeordneten der Bürgerschaft besteht. Kleine Abweichungen können sich ergeben, weil auch Bürger aus EU-Staaten die Stadtbürgerschaft wählen dürfen. In Bremerhaven wird die Stadtverordnetenversammlung mit 48 Mitgliedern gewählt. Auf lokaler Ebene werden in Bremen 22 Ortsbeiräte gewählt.
Bastian Angenendt