Seit März 2022 gewähren die EU-Staaten ukrainischen Flüchtlingen vorübergehenden Schutz. Dieser Mechanismus galt ursprünglich für zwölf Monate und wurde nun um ein Jahr bis zum 4. März 2024 verlängert. Das teilte das Außen- und Immigrationsministerium am Freitag mit.
Die betroffenen Ukrainer müssen ihre Bescheinigungen erneuern lassen und wurden laut dem Ministerium in den letzten Wochen namentlich angeschrieben, um sie über das Verfahren zu informieren.
Die Immigrationsbehörde ruft alle Personen, die noch nicht die notwendigen Schritte zur Verlängerung ihrer Bescheinigung eingeleitet haben, dazu auf, die in dem Schreiben genannten Anweisungen zu befolgen.
Personen, die kein solches Schreiben erhalten haben, werden gebeten, sich bei der Immigrationsbehörde unter der E-Mail-Adresse immigration.desk@mae.etat.lu zu melden.
Die Verlängerung der Bescheinigung muss vor dem 4. März 2023 erfolgen, damit die betroffenen Personen weiterhin die mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechte in Anspruch nehmen können, so das Außenministerium.