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Wincent Weiss: An Urlaub musste ich mich erst wieder gewöhnen

15:27
13.11.2023
(dpa) - Sänger Wincent Weiss muss sich nach zahlreichen durchgeplanten Jahren erst wieder an freie Zeit gewöhnen. „Ich habe letztens das erste Mal seit acht Jahren Urlaub gemacht und bin nach Amerika geflogen.“ Das sei „echt anstrengend“ gewesen, sagte der 30-Jährige der Deutschen Presse-Agentur.

In freie Zeit müsse man erst einmal wieder reinfinden, sagte Weiss. „Ich habe mich wirklich gezwungen, zwei Wochen lang nicht zu arbeiten und den Laptop nicht auszupacken“, sagte der gebürtige Schleswig-Holsteiner. Mit teils 120 Auftritten im Jahr, Fernsehshows, seiner Tätigkeit als Coach bei „The Voice Kids“ und drei Studioalben seien die vergangenen acht Jahre „wie im Rausch vorbeigelaufen“. Künftig möchte sich Weiss, der mit Songs wie „Musik sein“ und „Feuerwerk“ Erfolge feierte, ein wenig mehr Zeit für Urlaube nehmen und zwei oder drei Wochen im Jahr Pause machen, betonte der Songwriter.

Obwohl er von sich selbst sagt, vor allem an Urlaubsziele mit „Strand, Sonne und warmen Temperaturen“ zu reisen, steht auch ein Ziel in der Kälte auf seiner Wunschliste: „Ich würde gerne mal in die Antarktis. Mal so richtig Eis und Schneeurlaub machen und Schlittenhunde fahren“, sagte Weiss, der am 1. Dezember sein Weihnachtsalbum „Wincents Weisse Weihnachten“ veröffentlicht.

Foto: dpa Boris Becker (l.) und Oliver Pocher

Weder Becker noch Pocher erscheinen vor Gericht

14:17
13.11.2023
(dpa) - Der Rechtsstreit zwischen dem früheren Tennisstar Boris Becker und dem TV-Komiker Oliver Pocher ist vor Gericht neu verhandelt worden. Weder Pocher (45) noch Becker (55) erschienen am heutigen Montag bei der Berufungsverhandlung in der Außenstelle Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Strittig ist ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung „Pocher - gefährlich ehrlich“. Bei dem Termin sei nicht mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen, hatte das Gericht bereits mitgeteilt. (Rechtssache: 14 U 620/22)

Becker war vor einem Jahr in erster Instanz mit einer Zivilklage gegen Pocher gescheitert. Der Ex-Tennisprofi werde durch den Fernsehbeitrag vom Oktober 2020 nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, urteilte das Offenburger Landgericht damals.

Becker verlangte laut seinem Anwalt, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird. Der einstige Wimbledon-Sieger hatte das Offenburger Urteil angefochten.

Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer teilte vor Beginn der Berufungsverhandlung auf Anfrage mit, die erste Instanz habe eine Güterabwägung vorgenommen und der Satirefreiheit den Vorrang eingeräumt. „Es gibt schlichtweg keinen ehrverletzenden Inhalt, sondern einen satirisch-amüsanten TV-Beitrag, der sich aus aktuellem Anlass mit einem der bekanntesten Deutschen beschäftigt“, erklärte die Anwältin. „Wir sind daher zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil im Sinne unseres Mandanten Oliver Pocher bestätigen wird.“

Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad sagte vor Beginn, er sei weiter der Auffassung, dass sich Prominente in Deutschland „nicht alles gefallen lassen“ müssten. „Deshalb ist es wichtig, diesen Rechtsstreit weiterzuführen.“ Weder Becker und Pocher waren laut Gericht verpflichtet, zur Verhandlung zu kommen.