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„Stranger Things“-Star David Harbour: Streik-Ende auch gut für die Ehe

07:33
13.11.2023
(dpa) - US-Schauspieler David Harbour (48) ist nach eigenen Angaben doppelt froh über das Ende des Hollywood-Streiks - auch wegen seiner Ehe mit der britischen Sängerin Lily Allen (38). „Meine Frau mag es, wenn ich arbeiten gehe, weil es für sie schön ist, ihr Leben zu haben. Und dass ich mein Leben habe und wir einander nicht nerven, weil wir die ganze Zeit zusammen sind“, sagte der „Stranger Things“-Schauspieler dem US-Magazin „People“. Während des knapp vier Monaten langen Streiks der Hollywood-Schauspieler bis zur Einigung am vergangenen Donnerstag habe er „höllisch deprimiert auf der Couch“ gesessen.

Die unfreiwillige Pause von der Arbeit habe allerdings auch gute Auswirkungen auf seine Ehe gehabt, erklärte Harbour: „Letztendlich ist es sehr gut, weil man jemanden kennenlernt.“ Das Familienleben mit Allen und ihren Kindern aus erster Ehe, zehn und elf Jahre alt, sei toll: „Wir kommen uns immer näher.“ Die Musikerin und der Schauspieler hatten sich im September 2020 in Las Vegas das Jawort gegeben.

Fotos: dpa Boris Becker (l.) und Oliver Pocher

Rechtsstreit zwischen Boris Becker und Oliver Pocher in neuer Runde

05:46
13.11.2023
(dpa) - Im Rechtsstreit zwischen dem früheren Tennisstar Boris Becker und dem TV-Komiker Oliver Pocher startet am heutigen Montag (14 Uhr) in Freiburg eine neue Runde. In der Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe soll es in einer Berufungsverhandlung erneut um Persönlichkeitsrechte gehen, die Becker als verletzt ansieht. (Rechtssache: 14 U 620/22)

Becker (55) war vor einem Jahr in erster Instanz mit einer Zivilklage gegen Pocher (45) gescheitert. Der Ex-Tennisprofi werde durch einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung „Pocher - gefährlich ehrlich“ vom Oktober 2020 nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, urteilte das Offenburger Landgericht damals. Becker verlangte laut seinem Anwalt, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird. Der einstige Wimbledon-Sieger hatte das Offenburger Urteil angefochten.

Die beiden Prominenten müssen laut Oberlandesgericht für die Berufungsverhandlung nicht persönlich erscheinen. Weder die Anwältin Pochers noch der Anwalt Beckers signalisierten, dass ihre Mandanten kommen wollen. Es ist bei dem Termin dem Gericht zufolge nicht mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen.

Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, die erste Instanz habe eine Güterabwägung vorgenommen und der Satirefreiheit den Vorrang eingeräumt. „Es gibt schlichtweg keinen ehrverletzenden Inhalt, sondern einen satirisch-amüsanten TV-Beitrag, der sich aus aktuellem Anlass mit einem der bekanntesten Deutschen beschäftigt“, erklärte die Anwältin. „Wir sind daher zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil im Sinne unseres Mandanten Oliver Pocher bestätigen wird.“

Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad sagte auf Anfrage, er sei weiter der Auffassung, dass sich Prominente in Deutschland „nicht alles gefallen lassen“ müssten. „Deshalb ist es wichtig, diesen Rechtsstreit weiterzuführen“, teilte er mit.