Den Bürgermeister darf man auch wählen, wenn man noch nicht volljährig ist. Das Wahlalter bei dieser Wahl liegt in Baden-Württemberg bei 16 Jahren. Der 17-jährige Elias aus Rußheim hat am Nachmittag von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Für ihn eine wichtige Sache, denn nur so könne man ein Gegengewicht zu extremen Strömungen bilden.
Christel Manzey