Letztes Update:
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Späte Briefwählerin: Sophia Stassen wollte eigentlich an diesem Wochenende Ski fahren. Am Ende ist sie mit ihrer Familie doch zu Hause geblieben. Die Briefwahl war da aber schon beantragt. „Eigentlich bin ich eine klassische Urnengängerin“, sagt Stassen über sich selbst. Im Wahllokal konnte sie diesmal trotzdem nicht wählen: Stassen hatte nämlich ihre Wahlbescheinigung nicht dabei. Deshalb wirft sie doch noch ihren Briefwahlstimmzettel am Rathaus in Liedolsheim ein.

Wahlrecht für Minderjährige

14:30
29.01.2023
Den Bürgermeister darf man auch wählen, wenn man noch nicht volljährig ist. Das Wahlalter bei dieser Wahl liegt in Baden-Württemberg bei 16 Jahren. Der 17-jährige Elias aus Rußheim hat am Nachmittag von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Für ihn eine wichtige Sache, denn nur so könne man ein Gegengewicht zu extremen Strömungen bilden.

Christel Manzey

Auch die Kandidaten wählen: Bürgermeisterin Ute Göbelbecker (Freie Wähler) gibt ihre Stimme ab.
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