Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde von Klimaaktivisten gegen ein Aufenthaltsverbot in Lützerath abgewiesen. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Heinsberg zur Räumung der Ortslage Lützerath vom 20. Dezember 2022 habe weiterhin Bestand, erklärte das Gericht am Montagabend in Münster (AZ: 5 B 14/23). Auch das darin enthaltene Aufenthalts- und Betretungsverbot sei „voraussichtlich rechtmäßig“. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen aus der vergangenen Woche (AZ: 6 L 2/23).
Klimaaktivisten protestieren in dem zu Erkelenz gehörenden Weiler gegen den Kohleabbau und wollen sich der Abbaggerung des Ortes durch den Energiekonzern RWE widersetzen. Die Allgemeinverfügung zur Räumung Lützeraths des Kreises Heinsberg untersagt Personen den Aufenthalt, da der Ort im Rahmen von Garzweiler II zur Braunkohlegewinnung vorgesehen ist. Die Polizei Aachen hat angekündigt, dass mit der Räumung des nur noch von Klimaaktivisten bewohnten Ortes frühestens ab Mittwoch zu rechnen sei.
Das Gericht erläuterte, die Protestierenden in Lützerath könnten sich nicht auf einen „zivilen Ungehorsam“ berufen. „Das staatliche Gewaltmonopol als Grundpfeiler moderner Staatlichkeit ist einer Relativierung durch jegliche Formen des zivilen Ungehorsams grundsätzlich nicht zugänglich“, hieß es. Zur Beendigung des Rechtsverstoßes dürfe der Platzverweis angeordnet werden. Klimaaktivisten zeigen sich derweil weiterhin fest entschlossen, Lützerath mit vor den Braunkohlebaggern zu retten. Am Samstag ist eine Großdemonstration vor Ort für den Erhalt des Dorfes geplant.