#Krieg Kirsten von Hutten hat einen Zeitungsartikel mitgebracht: Er zeigt eine Titelseite der New York Times zum Ukraine-Krieg. Auf dem Foto sieht man eine Mutter mit ihrem Kind, die auf der Flucht von einer Granate getroffen wurden. Der Ehemann stimmte zu, das Foto zu veröffentlichen - aber macht das die Freigabe des Fotos zulässig? Oder reicht auch das nicht? Klare presserechtliche Vorgaben gibt es nicht, es entscheidet der Einzelfall. Die Teilnehmenden diskutieren. Viele sagen, lieber nicht, denn: Unverpixelte Fotos können eine paralysierende Wirkung haben. Ein Teilnehmer meint, jedes unverpixelte Foto von Kriegsopfern sei ein schwerer Eingriff in die Menschenwürde und entwürdigend. Eine andere betont, dass sich die Leute vor Ort auch nicht vor diesen Bildern schützen können. Kirsten von Hutten erzählt am Beispiel des Syrienkriegs, dass viele bewusst Fotos ihrer Angehörigen mit Medien teilten, die im Krieg gestorben waren. “Wir wollen nicht, dass unsere Kinder umsonst gestorben sind”, das sei ihr Argument gewesen. Da reiche es nicht, einfach nur einen Text zu haben, meinten viele - denn erst die Bilder würden die Emotionalisierung und auch die Politisierung erreichen, sich für ein Ende des Krieges einzusetzen. -ik
Isabel Knippel