Über eine Frage wird in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Die Mehrheit muss jedoch mindestens 20 Prozent der Stimmen betragen. Bei Gleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Beträgt die Mehrheit der gültigen Stimmen nicht mindestens 20 Prozent, so hat der Gemeinderat zu entscheiden.
Julia Spors