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Entwurf für Corona-Impfpflicht im Bundestag gescheitert

10:54
07.04.2022
Der Entwurf für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht in Deutschland ist im Bundestag gescheitert. Den Vorschlag für eine Pflicht zunächst ab 60 Jahren lehnten am Donnerstag 378 Abgeordnete ab, dafür votierten 296 Abgeordnete und neun enthielten sich. Für eine allgemeine Impfpflicht als Vorsorge für den Herbst hatte sich auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) ausgesprochen. Wegen offenkundiger Meinungsverschiedenheiten hatte die Ampel-Koalition dazu aber keinen Regierungsentwurf eingebracht. Abgestimmt wurde daher weitgehend ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben.

Um eine Mehrheit zu erreichen, hatten Abgeordnete aus SPD, FDP und Grünen noch einen Kompromiss-Entwurf vorgelegt. Dafür weichten die Befürworter einer Impfpflicht ab 18 Jahren ihren Vorschlag auf und einigten sich mit einer Abgeordnetengruppe, die für eine mögliche Impfpflicht ab 50 eintrat, auf eine gemeinsame Initiative. Dieser Vorschlag wurde als einziger ausgearbeiteter Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt, verfehlte aber eine Mehrheit.

Konkret sahen die Pläne vor, dass für alle ab 60 Jahren eine Pflicht kommen sollte, bis zum 15. Oktober über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Für 18- bis 59 Jährige, die nicht geimpft sind, sollte zunächst eine Beratungspflicht kommen. Über die Pflichten, Beratungs- und Impfangebote sollten die Krankenkassen bis 15. Mai die Bürger informieren.

Seit Beginn der Pandemie war eine allgemeine Impfpflicht lange über Parteigrenzen hinweg ausgeschlossen worden. Angesichts schleppender Impfungen sprachen sich Ende vergangenen Jahres Scholz und die Ministerpräsidenten doch dafür aus. Aktuell haben mindestens 63,2 Millionen Menschen oder 76 Prozent aller Einwohner den Grundschutz mit der nötigen zweiten Spritze. Die Impf-Kampagne ist aber nahezu zum Erliegen gekommen. Bereits seit Mitte März greift eine Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen.

In der Aussprache unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag hatten sich Befürworter und Gegner einer allgemeinen Impfpflicht einen heftigen Schlagabtausch geliefert.

(dpa)

Wegen Maskenpflicht nicht in der Schule - Vater muss Strafe zahlen

10:31
07.04.2022
Monatelang hat ein Mann seine Tochter wegen der Maskenpflicht nicht in die Schule geschickt - am Donnerstag ist er deshalb zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro verurteilt worden. Die Geldstrafe hätte höher ausfallen können, allerdings seien die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters eingeschränkt, sagte ein Richter des Amtsgerichts Heilbronn. Auch die Kosten des Verfahrens im vierstelligen Bereich muss der 58-Jährige tragen.

Nach Angaben des Vaters infizierte sich die elfjährige Tochter wegen des Tragens einer Maske mit Herpes. Die Infektion habe nicht nur Schmerzen im Mundraum, sondern auch Müdigkeit und Kopfschmerzen ausgelöst. «Das war schon heftig», sagte der Mann. Er habe seine Tochter nicht mehr zur Schule in Eppingen (Kreis Heilbronn) geschickt, obwohl die Infektion nach 10 bis 14 Tagen verheilt gewesen sein soll.

«Definitiv kommt die Infektion nicht durch die Maske», sagte der behandelnde Zahnarzt vor Gericht. Bei Herpes müsse man die Maske lediglich häufiger wechseln. Der Vater habe sich nicht an die Corona-Maßnahmen anpassen wollen, urteilte am Ende das Gericht.

Bei der Verhandlung im Amtsgericht Heilbronn ging es um das Fehlen des Mädchens vom 13. September bis zum 12. Oktober des vergangenen Jahres. Die Elfjährige geht wegen der Maskenpflicht allerdings schon seit März 2021 nicht mehr in die Schule. Der Vater erhielt nach eigenen Angaben weitere Bußgeldbescheide, die er ungeöffnet zurücksendete. Ob es zu weiteren Verfahren kommen wird, war zunächst unklar.

Obwohl die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg seit Beginn der Woche keine Maske mehr tragen müssen, fehlte das Mädchen dem Vater zufolge auch in den vergangenen Tagen. Die nach wie vor verpflichtenden Corona-Tests an den Schulen seien vorsätzliche Körperverletzung, begründete der Vater das Fehlen seiner Tochter.

(dpa/lsw)

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