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Gesundheitsminister Lucha erwartet einen ruhigen Corona-Sommer

15:45
05.04.2022
Dem kommenden Sommer schaut Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) mit Blick auf das Coronavirus vergleichsweise gelassen entgegen. Es sei «über die Sommersaison» keine andere Herausforderung als die Omikron-Variante zu erwarten - und gegen diese Virusvariante seien die Menschen in Deutschland durch Impfung und überstandene Infektion zu mehr als 90 Prozent immun, sagte Lucha am Dienstag in Stuttgart.

Es müssten immer weniger Menschen auf den Intensivstationen beatmet werden, sagte Lucha. Außerdem lägen sie meistens nicht mehr wegen Covid-19, sondern nur mit dem Coronavirus als Nebendiagnose im Krankenhaus. Momentan liege der so genannte R-Wert bei 0,7. Statistisch gesehen steckt also ein Infizierter 0,7 andere an. Auch beim lange belasteten Klinikpersonal entspanne sich die Lage weiter.

Lucha warnte allerdings, dies könne sich zum Ende des Sommers schnell wieder ändern. «Das gilt jetzt nur ab Mai für die Sommerzeit», sagte der Minister. «Es kann sein, dass wir hier im September, Oktober sitzen und wir über ein ganz neues Regime oder ganz neue Strukturen reden.»

Nach über zwei Jahren Corona-Pandemie waren am Sonntag nahezu alle Schutzmaßnahmen weggefallen. Maskenpflicht und Zugangsregeln wie 3G sind mittlerweile fast überall passé. Nur in Bussen und Bahnen, Pflegeheimen und Krankenhäusern muss noch Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dagegen kehrt auch in Schulen wieder Normalität ein. Was in Büros und Betrieben gilt, entscheiden die Arbeitgeber. Schon vor zwei Wochen waren Kontaktbeschränkungen für private Treffen und die Kapazitätsgrenzen für öffentliche Veranstaltungen ad acta gelegt worden.

(dpa)

Gericht lehnt Klage gegen Verkürzung des Corona-Genesenenstatus ab

15:45
05.04.2022
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Eilantrag einer ungeimpften Krankenschwester gegen die Verkürzung ihres Genesenstatus abgelehnt. Die Richter in Mannheim begründeten dies in ihrem Beschluss vom Dienstag damit, dass der Antrag der Klägerin unzulässig sei, wie ein Sprecher mitteilte.

Die Frau aus dem Kreis Göppingen verfügt den Angaben nach über ein Genesenenzertifikat, das bis Ende Mai 2022 ausgestellt wurde. Da die Bundesregierung eine Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage beschlossen hatte und die Frau unter die seit dem 15. März geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht fällt, klagte sie auf Gewährung von Rechtsschutz.

Bei ihrer Klage berief sich die Frau laut den Richtern auf eine inzwischen nicht mehr geltende Corona-Verordnung des Bundes, weshalb ihr kein Rechtsschutz gewährt werden könne. Aber auch eine Klage gegen die aktuelle Rechtslage wäre aus Sicht des VGH unzulässig. Die Richter führen als eine denkbare Möglichkeit aus, die Verkürzung des Genesenenstatus im Infektionsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Die Klägerin habe aber mit Blick auf den Eilantrag mögliche schwere und irreversible Nachteile durch ihren Mitte Mai ohnehin auslaufenden Genesenenstatus nicht glaubhaft machen können. Zudem verwiesen die Richter in ihrem Beschluss auf die nach dem Stand der Wissenschaft sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung. Dem gegenüber stünde die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben gefährdeter Menschen in den betroffenen Einrichtungen, hieß es. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (1 S 645/22).

(dpa)

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