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Gericht: Maskenpflicht am Landgericht Tübingen unzulässig

12:29
24.05.2022
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Maskenpflicht für einen Rechtsanwalt am Tübinger Landgericht aufgehoben. Dieser muss vorerst nun keine Maske mehr in dem Gebäude tragen, wie ein Sprecher am Dienstag erklärte. Die Aufhebung gelte nicht generell. Zuerst hatte der «Reutlinger General-Anzeiger» berichtet.

Die Hausanordnung des Tübinger Landgerichts habe keine Rechtsgrundlage nach den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, urteilte das Verwaltungsgericht. Denn bundesweit und auch in Baden-Württemberg fiel am 3. April in Innenräumen die Maskenpflicht. Nur in Bussen und Bahnen, Pflegeheimen und Krankenhäusern muss noch Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig (Az 8K 1034/22).

Ob das Landgericht Tübingen dagegen mit einer Beschwerde vorgeht, ist noch unklar. Eine Sprecherin sagte, darüber sei noch nicht entschieden worden, es müssten Gespräche mit dem Sozialministerium geführt werden. Denn Grundlage der Hausordnung am Landgericht war die Corona-Arbeitsschutzverordnung, in der das Tragen von Masken in Innenräumen empfohlen wurde. Diese läuft nach Auskunft der Gerichtssprecherin in Tübingen am 25. Mai aber ohnehin aus.

Der Tübinger Rechtsanwalt Peter Bohnenberger sagte zum Ausgang seines Eilantrags: «Für mich sind rechtsstaatliche Grundsätze wichtig und eine sachlich-konstruktive Auseinandersetzung mit der aktuellen Infektionslage». Er sei kein Querdenker oder Ähnliches.

(dpa)

Lauterbach: Kein Druck auf Eltern bei Kinder-Corona-Impfungen

12:26
24.05.2022
Nach der erweiterten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) für Corona-Schutzimpfungen für Kinder hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Entscheidungshoheit der Eltern betont. «Die Eltern müssen das frei entscheiden», sagte Lauterbach am Dienstag am Rande des Deutschen Ärztetages in Bremen bei einer Pressekonferenz. Er schließe sich aber der Empfehlung vollumfänglich an und hoffe, dass die Impfung gut angenommen werden. Es dürfe aber kein Druck ausgeübt werden.

Die Stiko empfiehlt in ihrer aktuellen Einschätzung nun auch gesunden Kindern zwischen fünf und elf Jahren eine Corona-Impfung. Sie sollen im Unterschied zum Impfschema bei anderen Gruppen aber zunächst nur eine mRNA-Impfstoffdosis bekommen, hieß es in einer Mitteilung des Gremiums am Dienstag. Lauterbach sprach von einem Fortschritt, der auch Kindern die Möglichkeit gebe, Krankheit und Schulausfall zu verhindern. Dies solle man nutzen.

(dpa)

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