Letztes Update:
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Experte: Ellenbogencheck in Pandemie nur Kompromiss

05:58
20.05.2022
Entgegen vieler Prognosen hat das Ritual Handschlag die Pandemie überlebt und kommt vielerorts schon wieder eifrig zum Einsatz. Eine so lange kulturelle Tradition, die ändere sich nicht mal eben in zwei Jahren Pandemie, sagt Martin Grunwald, Psychologe und Leiter des Haptik-Forschungslabors an der Uni Leipzig. «Erst über sogenannte Vollkontakt-Informationen versichern wir uns, dass der andere wirklich existiert, wirklich da ist.»

Der Mensch sei auf Körperkontakt zu anderen angewiesen - trotzdem könnten Begrüßungen per Faust oder Ellenbogen das klassische Händereichen nicht ersetzen. «Das ist ein ganz anderes Körpergefühl, nichts Warmes, nichts Weiches. Sehr hart, knochig», sagt Grunwald. Beides sei nur ein Kompromiss.

dpa

Impfpflicht-Entscheidung: Verband fürchtet Ausscheiden von Pflegern

22:56
19.05.2022
Die Bestätigung der Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal durch das Bundesverfassungsgericht stößt in der Pflegebranche auf geteilte Reaktionen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste äußerte sich kritisch: «Wir hätten uns ein Signal des Gerichts für mildere Mittel wie engmaschige Testpflichten und die Aufrechterhaltung der sonstigen bisherigen Schutzmaßnahmen gewünscht», sagte Verbandspräsident Bernd Meurer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Freitag).

Nun bestehe die Gefahr, dass Pflegekräfte aus dem Beruf ausscheiden. «Das könnte angesichts der ohnehin bestehenden Personalknappheit in manchen
Regionen die Versorgung gefährden.»

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe sieht diese Gefahr nicht. «Mit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben wir gesehen, dass es nicht zu einer Kündigungswelle kam», sagte Präsidentin Christel Bienstein dem RND. «Wir gehen davon aus, dass sich daran auch durch das Urteil nichts ändern wird.»

Ähnlich äußerte sich der Verband der Schwesternschaften vom DRK. «Die
Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen durch das Bundesverfassungsgerichtes wird keinerlei Auswirkungen auf die Impfquote in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben», sagte Verbandspräsidentin Gabriele Müller-Stutzer dem RND. «Ebenso wenig ist vor dem Hintergrund des Urteils mit einer Kündigungswelle zu rechnen.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Die spezielle Impfpflicht soll ältere und geschwächte Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen.

dpa

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