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Kreuzfahrtgäste bei Hapag-Lloyd Cruises können Masken fallen lassen

13:37
19.05.2022
Kreuzfahrtgäste der Reederei Hapag-Lloyd Cruises dürfen auf den Schiffen der Reederei auf die bislang obligatorischen Corona-Masken verzichten. «Ab sofort können sich die Gäste sowohl in den Außen- als auch in den Innenbereichen wieder ohne Maske aufhalten und genießen somit ein Reisevergnügen ohne Einschränkungen», teilte die Tochter von TUI Cruises am Donnerstag in Hamburg mit.

Festgehalten wird dagegen an der Impfpflicht: Voraussetzung für die Mitreise bleibe für alle Gäste ab 12 Jahren auch zukünftig ein vollständiger Impfschutz sowie für Gäste ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung. Zusätzlich benötigen alle Gäste weiter einen negativen Covid-19-Test für die Einschiffung.

Die Mutter TUI Cruises hatte bereits angekündigt, dass an Bord der «Mein Schiff»-Flotte für alle Reisen der Sommersaison mit Start ab dem 29. Mai 2022 die Maskenpflicht an Bord aufgehoben wird. Große Konkurrenten wie Aida Cruises und MSC sind dem Schritt von TUI Cruises in Sachen Maskenpflicht zunächst nicht gefolgt.

(dpa)

«Er ist ein Hochstapler» - Haft für falschen Impfarzt

10:59
19.05.2022
Es sind deutliche Worte, die Richterin Jacqueline Aßbichler für den Angeklagten findet: «Er ist ein Hochstapler», sagt sie, nennt ihn «menschenverachtend, rücksichtslos, verantwortungslos, empathielos» - und verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Das Urteil des Traunsteiner Landgerichts gegen einen Theologen, der sich als Arzt ausgegeben und in oberbayerischen Impfzentren Hunderte Menschen gegen Corona geimpft hat, gerät am Donnerstag zu einer Abrechnung mit dem Angeklagten.

Er sei alles andere als der Gutmensch, als der er sich selbst darstellen wolle, sagt Aßbichler und bezieht sich dabei auch auf schockierende private Chatverläufe, in denen der Mann sich zu anderen Themen äußert. Sein Leben sei geprägt davon gewesen, «zu täuschen und zu manipulieren».

Das Gericht verurteilt ihn unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Titelmissbrauchs, gefährlicher Körperverletzung in 305 Fällen und 1144 Fällen von vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.

Der Mann war im Impfzentrum Rosenheim und im Impfzentrum Karlsfeld im Landkreis Dachau tätig sowie mit mobilen Impfteams etwa in Pflegeeinrichtungen im Einsatz. Gesundheitliche Schäden erlitt den Ermittlern zufolge niemand. Er soll gut 20 000 Euro in Rechnung gestellt haben, laut Verteidigung bekam er aber am Ende kein Geld.

Aufgeflogen war der aktuelle Fall nicht zuletzt, als der falsche Arzt einen echten Arzt impfte. Diesem fiel auf, dass der Mann auch auf einfachste ärztliche Fragen nicht antworten konnte, wie eine damals mit Ermittlungen betraute Polizeibeamtin in der Beweisaufnahme berichtet hatte. Daraufhin habe das Impfzentrum Anzeige erstattet.

Zum Prozessauftakt im Februar hatte der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage weitestgehend eingeräumt. Es sei richtig, dass er falsche Doktortitel benutzt, eine Approbationsurkunde gefälscht und somit zu Unrecht Impfstoff verabreicht habe, ließ er über seine Anwälte mitteilen. Sein Motiv sei aber durchaus altruistisch gewesen, behauptete er. Er habe «etwas Gutes» tun und mithelfen wollen, dass die Impfkampagne in Gang kommt. In seinem letzten Wort hatte er gesagt: «Meine charakterlichen Werte sind die Grundlage meines Handels und Tuns.»

Es ist eine Formulierung, die Richterin Aßbichler am Donnerstag zitiert, um dem Mann zu zeigen, dass sie ihm seine Motive nicht abkauft - ebenso wenig wie dessen Angabe, er habe sehr darunter gelitten, dass er nach seinem Theologiestudium kein Priester habe werden können.

«Das Gericht ist darauf nicht reingefallen», sagt sie auch zu Versuchen des Angeklagten, mit Erkrankungen auf seine Haftempfindlichkeit aufmerksam zu machen. In den Gerichtssaal kam er mit einer Gehhilfe - und dann «sprang er wie ein junges Reh von dieser Stufe», sagt sie.

Die Anwältin des Angeklagten kritisiert die Art und Weise der Urteilsbegründung und auch, dass Chatverläufe, die mit den angeklagten Taten nichts zu tun hätten, in das Verfahren eingeführt worden seien, um ihren Mandanten in einem ganz besonders negativem Licht darzustellen. Die Verteidigung prüft, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will.

«Das Gericht ist gehalten, die Wahrheit festzustellen», betont Aßbichler in ihrer Begründung, der Angeklagte sei genau das, wofür die Staatsanwaltschaft ihn hält: ein «Hochstapler und Betrüger». Sie richtet sich immer wieder auch direkt an den Angeklagten. Einmal sagt sie: «Gott sei Dank sind Sie kein Priester geworden.»

(dpa)

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