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Lockdowns in China hinterlassen Spuren im Maschinenbau

08:54
10.05.2022
Die Corona-Lockdowns in Teilen Chinas belasten die deutschen Maschinenbauer in dem Land. Bei einer aktuellen Umfrage des Branchenverbandes VDMA unter den in China ansässigen 850 Mitgliedsfirmen, bewerten 27 Prozent die aktuelle Geschäftslage noch als gut, 28 Prozent stufen sie dagegen als schlecht ein.

Weitere 45 Prozent bezeichneten die Lage als zufriedenstellend. Damit sei die Bilanz von positiven zu negativen Einschätzungen mit minus einem Prozentpunkt erstmals seit zwei Jahren wieder unter null gesunken, teilte der VDMA am Dienstag mit. Im Herbst habe die Zahl der positiven Nennungen die negativen noch weit übertroffen.

Hauptproblem sind aktuell die Lockdowns und Einschränkungen im Zusammenhang mit Omikron-Infektionen in verschiedenen Städten und Regionen des Landes. Fast jedes zweite Unternehmen (49 Prozent) musste demnach seinen Betrieb deswegen komplett einstellen, hiervon wiederum 40 Prozent für mindestens drei Wochen, viele sogar länger. «Eine Beseitigung dieser Engpässe ist aktuell noch nicht in Sicht. Die Wiederaufnahme der Produktion vor allem in Shanghai läuft sehr schleppend», erläuterte Claudia Barkowsky, VDMA-Geschäftsführerin in China.

Nur eine Minderheit der Unternehmen (24 Prozent) geht von einer Besserung der Geschäftslage in den kommenden sechs Monaten aus. Dagegen erwarten 29 Prozent eine weitere Verschlechterung, 47 Prozent rechnen mit einer gleichbleibenden Situation. Material- und Rohstoffengpässe belasten die Betriebe zusätzlich. Grund dafür seien vor allem Transportschwierigkeiten innerhalb Chinas.

Nach einem Umsatzplus von 21 Prozent in China im vergangenen Jahr haben sich die Aussichten deutlich eingetrübt. Erwartet wird in diesem Jahr nur noch ein Anstieg um 3 Prozent. Dass Omikron «die wirtschaftlichen Aktivitäten derart stark zum Erliegen bringt, damit hat niemand gerechnet», sagte Barkowsky.

dpa

Karlsruhe billigt Restaurant-Schließungen durch Corona-Notbremse

07:45
10.05.2022
Der Bund durfte über die sogenannte Corona-Notbremse in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr 2021 Gaststätten und andere Speiselokale schließen. Auch diese Maßnahme sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit.

Die Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers aus Berlin wurde nicht zur Entscheidung angenommen. (Az. 1 BvR 1295/21)

Die Richterinnen und Richter hatten zentrale Maßnahmen der Bundesnotbremse bereits im November in zwei grundsätzlichen Entscheidungen gebilligt. Damals ging es um die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und um die Schließung von Schulen. Der neue Beschluss nimmt darauf Bezug. Formal geht es jeweils um den einstigen Maßnahmenkatalog des Paragrafen 28b, der am 22. April 2021 ins Infektionsschutzgesetz eingefügt wurde und bis Ende Juni 2021 in Kraft blieb. Der Bund wollte damit sicherstellen, dass überall im Land dieselben Maßnahmen greifen, sobald sich die Corona-Lage in einer Region zuspitzt. Das hatte eine Klagewelle ausgelöst. Inzwischen gibt es nur noch sehr wenige Corona-Auflagen.

dpa

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