Letztes Update:
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Auch Baden-Württemberg will Corona-Isolation auf fünf Tage verkürzen

10:34
28.04.2022
Mehrere Bundesländer gehen bei einer Verkürzung der vorgegebenen Isolationszeit für Corona-Infizierte voran. Auch in Baden-Württemberg soll sie künftig nur noch fünf Tage dauern. Darauf verständigten sich am Donnerstag das Sozialministerium und die Fraktionschefs von Grünen und CDU, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen in Stuttgart erfuhr. Bisher gilt für Infizierte eine verpflichtende Isolation von zehn Tagen - mit möglichem «Freitesten» frühestens nach sieben Tagen. Ab Anfang Mai soll im Südwesten zudem ein abschließendes Freitesten nach fünf Tagen für die meisten Menschen entfallen, sofern sie zwei Tage keine Symptome mehr hatten. Ausnahmen gibt es für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen.

Baden-Württemberg folgt damit dem Beispiel Bayerns, wo diese Regelung schon seit Mitte April gilt. Auch Rheinland-Pfalz und Thüringen haben angekündigt, diesen Weg zu gehen. Am Donnerstagabend wollten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über eine einheitliche Linie beraten. Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) hatte ein zunächst vorgesehenes weitgehendes Ende der Isolationspflicht zurückgenommen. Eine Isolation für Infizierte soll weiter von den Gesundheitsämtern angeordnet werden - bei der Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten könnte dies aber möglicherweise entfallen.

(dpa)

Ende der besonderen Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

10:33
28.04.2022
Mecklenburg-Vorpommern hat seine Sonderrolle bei der Bekämpfung der Corona-Krise abgelegt. Seit Donnerstag gelten nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen - wie in den meisten anderen Bundesländern schon seit Anfang April. Das sind die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen, wenn vulnerable Gruppen betroffen sind. Alle darüber hinausgehenden Einschränkungen sind seit Donnerstag Geschichte. Zuletzt gab es zum Beispiel noch eine Testpflicht in Clubs und Diskotheken sowie die Maskenpflicht in Kinos, Theatern und Museen.

Ungeimpfte Urlauber müssen bei der Anreise seit Donnerstag keinen Test mehr vorlegen. In Pflegeheimen gilt künftig für Besucher 3G (geimpft, genesen oder getestet). Bisher hatten auch geimpfte und genesene Besucher einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen müssen.

Die Maskenpflicht beim Einkaufen oder in den Schulen wurde bereits gestrichen. Die Regierung empfiehlt aber weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung überall dort, wo es eng wird. Das liege nun aber in der Verantwortung jedes Einzelnen, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD).

Der Landtag hatte am 24. März ganz Mecklenburg-Vorpommern bis zum 27. April zum Corona-Hotspot erklärt. Dies erlaubte es der Landesregierung, die damals geltenden Corona-Beschränkungen aufrechtzuerhalten. Neben Mecklenburg-Vorpommern ging auch Hamburg diesen Weg - dort gelten die Beschränkungen bis zum 30. April.

(dpa)

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