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Die Rechtslage im Moment

11:39
29.03.2022
Es gibt verschiedene Versammlungsformen, wie Orth betont: Alle vor Ort oder Hybrid-Lösungen. Wichtig ist erst einmal die Satzungsermächtigung. Dann kann man die Versammlung jederzeit durchführen, auch als reine Online-Versammlung - sonst geht das nämlich nicht. Die brennende Frage ist: Was machen Vereine ohne Satzungsermächtigung, die solche Online-Veranstaltungen möglich machen wollen? Dazu gibt es zwei Lager: Die einen sagen, dass das möglich ist, aber das andere sagt, dass eine solche Entscheidung einstimmig durchgeführt werden muss. 

Wie ist die Rechtslage im Moment? Ganz einfach, bisher gilt noch bis August 2022 die Möglichkeit, solche Versammlungen ausschließlich online stattfinden zu lassen - dann kann es Streitfragen geben. Also einfach die Satzung ändern? "Das wird nicht nur passieren - das passiert schon!" erklärt Pusch. Tatsächlich hatte der Staat in der Rechtsprechung sehr schnell reagiert und es umgesetzt. Bisher fehlen noch übergeordnete Fälle, die auch längerfristig wirken können. Aber bisher hat alles sehr gut funktioniert - und diese Möglichkeiten wurden sogar in Vereinen sehr stark genutzt, die nicht nur jüngere Mitglieder haben.

Dr. Diana Mantel