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Ukrainehilfe: Aktuelle Hinweise für die Erfassung und Registrierung im Ausländeramt

06:36
27.04.2022
Die terminfreie Erfassung von neu eingereisten Kriegsvertriebenen aus der Ukraine wird ab sofort in der Macherstraße 55 in Kamenz erfolgen. Bisher war dieser Service des Ausländeramtes im Garnisonsplatz 9 untergebracht. Ohne Termin können sich Ukrainer von 8.30 bis 12.00 Uhr (letzter Einlass: 11.45 Uhr) erfassen lassen. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Bitte zur Ersterfassung neu eingereister Ukrainer einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. 

Der gesamte Vorgang der Erfassung dauert etwa eine halbe Stunde pro Person und umfasst das Ausfüllen von Formularen und bis 29.04.2022 noch das Anfertigen eines biometrischen Passbildes.

Neben der Erfassung kann vor Ort auch gleich der Leistungsantrag gestellt werden. Betrifft die Erfassung mehrere Familienmitglieder, müssen alle persönlich im Amt er-scheinen. Nach der Erfassung erhalten die Ukrainer vor Ort die vorläufige Aufenthalts-bescheinigung. In den nächsten Tagen und Wochen werden alle ukrainischen Kriegsvertriebenen zur Registrierung und Beantragung des Aufenthaltstitels ins Amt eingeladen.

Sofern bei der Ersterfassung noch kein Passfoto gefertigt wurde, ist zur Registrierung bitte ein biometrisches Passbild mitzubringen. Die Wartezeit bei der Bundesdruckerei zur Erstellung des Aufenthaltstitels beträgt derzeit rund sechs Wochen.

Quelle: Landratsamt Bautzen

Uwe Tschirner