In Deutschland gilt bald die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Bis zum Dienstag müssen Beschäftigte etwa von Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft sein und entsprechende Nachweise vorlegen. Ab Mittwoch können Gesundheitsämter nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Impfpflicht in diesen Berufen umzusetzen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Doch vielerorts setzen die Ämter auf mehrstufige Verfahren, die sich hinziehen können, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zeigt.
Baden-Württemberg: Haben die Beschäftigten bis zum Dienstag keinen Impfnachweis vorgelegt, werden diese ungeimpften Mitarbeiter den Gesundheitsämtern mit Name und Kontaktdaten gemeldet. Die Behörden stellen den betroffenen Mitarbeitern dann eine Frist von voraussichtlich zwei Wochen, um den Nachweis noch vorzulegen. Wird bis dahin Impfbereitschaft signalisiert oder haben die Impfungen dann schon begonnen, gibt es eine weitere Frist. Sollten auch dann keine Nachweise vorgelegt werden, können den Angaben zufolge sogenannte Betätigungs- oder Betreuungsverbote ausgesprochen werden. Allerdings haben die Gesundheitsämter dabei einen Ermessensspielraum und dürfen je nach Einzelfall entscheiden. Es drohen zudem Bußgelder.