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20220314092344

Bundesländer setzen Teil-Impfpflicht unterschiedlich streng um

07:52
14.03.2022
In Deutschland gilt bald die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Bis zum Dienstag müssen Beschäftigte etwa von Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft sein und entsprechende Nachweise vorlegen. Ab Mittwoch können Gesundheitsämter nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Impfpflicht in diesen Berufen umzusetzen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Doch vielerorts setzen die Ämter auf mehrstufige Verfahren, die sich hinziehen können, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zeigt.

Baden-Württemberg: Haben die Beschäftigten bis zum Dienstag keinen Impfnachweis vorgelegt, werden diese ungeimpften Mitarbeiter den Gesundheitsämtern mit Name und Kontaktdaten gemeldet. Die Behörden stellen den betroffenen Mitarbeitern dann eine Frist von voraussichtlich zwei Wochen, um den Nachweis noch vorzulegen. Wird bis dahin Impfbereitschaft signalisiert oder haben die Impfungen dann schon begonnen, gibt es eine weitere Frist. Sollten auch dann keine Nachweise vorgelegt werden, können den Angaben zufolge sogenannte Betätigungs- oder Betreuungsverbote ausgesprochen werden. Allerdings haben die Gesundheitsämter dabei einen Ermessensspielraum und dürfen je nach Einzelfall entscheiden. Es drohen zudem Bußgelder.

(dpa)

Esken: Brauchen weiter Basisschutz mit Maske im Einzelhandel

07:12
14.03.2022
Vor der anstehenden Entscheidung über die Corona-Auflagen im Frühling hat sich SPD-Chefin Saskia Esken für einen ausreichenden Basisschutz auch mit Masken in Geschäften ausgesprochen. «Das Frühjahr kommt, doch Corona bleibt uns offenbar erhalten», sagte Esken der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

«Auch im neuen Infektionsschutzgesetz brauchen wir deshalb einen ausreichenden Basisschutz, der überall gleichermaßen gilt», so die SPD-Chefin. «Dazu gehören Maske und 3G im öffentlichen Fern- und Nahverkehr ebenso wie die Maske im Einzelhandel. Die Länder müssen auf lokale Infektionsgeschehen mit weitergehenden Maßnahmen reagieren können.»

Am Mittwoch sollen im Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz in erster Lesung beraten werden; die meisten bundesweiten Corona-Auflagen sollen zum 20. März entfallen. Bereits zwei Tage später soll im Plenum über den entsprechenden Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) entschieden werden. Lauterbach und Buschmann schlagen einen deutlich verringerten Basisschutz für ganz Deutschland vor. Die Länder sollen aber weitere Corona-Auflagen für jeweils auszurufende Hotspots beschließen können.

Esken sagte, nicht alle Vorsicht dürfe aufgegeben werden - «wenn wir im kommenden Herbst nicht wieder gezwungen sein wollen, Handel, Gastro, Dienstleistung und Kultur zu beschränken, wenn wir nicht wollen, dass der Unterricht an den Schulen ebenso wie die Wirtschaft durch massenhafte Quarantäne und Erkrankungen erheblich beeinträchtigt werden».

Nötig sei auch eine wesentlich höhere Impfquote. «Die Impfkampagne läuft nur noch schleppend, und auch der Totimpfstoff Novavax hat keine Trendwende erbracht», sagte Esken. Im Vorfeld war mit der Einführung von Novavax die Hoffnung verbunden gewesen, dass Impfskeptiker sich damit eher impfen lassen würden. Esken zeigte sich überzeugt, «dass wir eine ausreichende Quote nur durch eine allgemeine Impfpflicht für alle Erwachsenen erreichen können».

(dpa)

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