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Justizminister Buschmann verteidigt neuen Corona-Rechtsrahmen

07:49
01.04.2022
Vor dem Wegfall der meisten flächendeckenden Corona-Auflagen in Deutschland hat Bundesjustizminister Marco Buschmann das geänderte Infektionsschutzgesetz erneut gegen Kritik verteidigt. «Das Gesetz ist streng, aber es ist nicht schlecht», sagte er am Freitag im ARD-«Morgenmagazin».

«Das Gesetz ist sehr klar und handwerklich gut gemacht. Aber einigen gefällt nicht, dass die Voraussetzungen für die Hotspot-Regelung genauso präzise gefasst sind und eben, wenn missbräuchlich von der Regelung Gebrauch gemacht würde, Gerichte dann auch ein Stoppschild aufstellen würden.»

Wenn es um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger gehe, sei ein strenges Gesetz ein gutes Gesetz, argumentierte Buschmann.

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind den Ländern ab diesem Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen möglich. Weitergehende Auflagen auch mit Maskenpflichten etwa in Geschäften oder Schulen können sie in regionalen Hotspots verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine drohende kritische Corona-Lage feststellt. Von den 16 Ländern machen davon aber vorerst nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Gebrauch. Andere Länder hatten moniert, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei.

In Berlin sind viele bisherige Beschränkungen schon am Freitag weggefallen. Dazu zählen zum Beispiel die Maskenpflicht beim Einkaufen und in Schulen sowie die 3G-Regel bei Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen, also Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete.

dpa

RKI: Gipfel von aktueller Corona-Welle wahrscheinlich erreicht

06:50
01.04.2022
Trotz erster Anzeichen für ein etwas abgeschwächtes Infektionsgeschehen in Deutschland sieht das Robert Koch-Institut (RKI) das weitere Verhalten der Menschen als entscheidend an. Der weitere Pandemieverlauf hänge mit davon ab, ob sich größere Teile der Bevölkerung auch bei Lockerungen staatlich angeordneter Maßnahmen weiterhin umsichtig und rücksichtsvoll verhielten, schreibt das RKI in seinem Wochenbericht von Donnerstagabend. Eine Rolle spiele auch der Umfang, in dem Kontakte zunehmen.

Zur Entwicklung hält die Behörde angesichts eines leichten Fallzahlenrückgangs im Wochenvergleich fest: «Der Gipfel der Welle ist wahrscheinlich erreicht, der Infektionsdruck bleibt aber mit mehr als 1,5 Millionen innerhalb einer Woche an das RKI übermittelten Covid-19-Fällen weiterhin sehr hoch.» Möglicherweise sei der Gipfel auch bereits überschritten.

Unterdessen ist der seit Wochen wachsende Anteil des Omikron-Subtyps BA.2 in einer Stichprobe laut Bericht weiter angewachsen: nach den jüngsten verfügbaren Daten für vorletzte Woche auf rund 81 Prozent (Woche zuvor: rund 73 Prozent). Der aktuelle Wert dürfte also noch höher sein. Die Ausbreitung von BA.2 galt als ein Treiber der aktuellen Welle. Der Subtyp ist wohl besser übertragbar als der zuvor vorherrschende. Welche Variante als nächste folgen könnte - und wann -, scheint offen.

Bei den Altersgruppen beobachtet das RKI weiter unterschiedliche Entwicklungen: Rückläufig sei die Inzidenz im Wochenvergleich bei Jüngeren zwischen 15 und 34 Jahren, jedoch steigend bei Älteren zwischen 60 und 85 Jahren. Eine weitere Zunahme habe es bei Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen gegeben. Insbesondere Risikogruppen und hochaltrige Menschen ab 70 Jahren rief das RKI erneut dazu auf, sich mit der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen zweiten Auffrischimpfung vor einer schweren Erkrankung zu schützen.

(dpa)

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