Vor dem Wegfall der meisten flächendeckenden Corona-Auflagen in Deutschland hat Bundesjustizminister Marco Buschmann das geänderte Infektionsschutzgesetz erneut gegen Kritik verteidigt. «Das Gesetz ist streng, aber es ist nicht schlecht», sagte er am Freitag im ARD-«Morgenmagazin».
«Das Gesetz ist sehr klar und handwerklich gut gemacht. Aber einigen gefällt nicht, dass die Voraussetzungen für die Hotspot-Regelung genauso präzise gefasst sind und eben, wenn missbräuchlich von der Regelung Gebrauch gemacht würde, Gerichte dann auch ein Stoppschild aufstellen würden.»
Wenn es um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger gehe, sei ein strenges Gesetz ein gutes Gesetz, argumentierte Buschmann.
Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind den Ländern ab diesem Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen möglich. Weitergehende Auflagen auch mit Maskenpflichten etwa in Geschäften oder Schulen können sie in regionalen Hotspots verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine drohende kritische Corona-Lage feststellt. Von den 16 Ländern machen davon aber vorerst nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Gebrauch. Andere Länder hatten moniert, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei.
In Berlin sind viele bisherige Beschränkungen schon am Freitag weggefallen. Dazu zählen zum Beispiel die Maskenpflicht beim Einkaufen und in Schulen sowie die 3G-Regel bei Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen, also Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete.