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Hamburger Bürgerschaft erklärt ganze Stadt zum Corona-Hotspot

15:16
30.03.2022
Die Hamburgische Bürgerschaft hat die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Ein entsprechender Antrag der rot-grünen Regierungsmehrheit wurde am Mittwoch mit Unterstützung der Linken angenommen. Im Gegensatz zu den Nachbarländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein und den meisten anderen Bundesländern sollen so Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel über den kommenden Samstag hinaus bis Ende April beibehalten werden.

SPD und Grüne verwiesen hingegen trotz laut Robert Koch-Institut bundesweit zweitniedrigster Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg auf eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems. Aktuell sei erneut eine «außerordentlich hohe und zunehmende Anzahlen von täglichen Neuinfektionen zu beklagen», heißt es in dem Beschluss, der zu der Feststellug kommt, «dass in der Freien und Hansestadt Hamburg durch eine epidemische Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht.»

Laut dem von der Bundesregierung gegen den Widerstand der Länder geänderten Infektionsschutzgesetz ist dies die Voraussetzung, um weitergehende Corona-Maßnahmen beizubehalten.

Neben der Maskenpflicht wird auch auch die 2G-plus-Regel für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test bei Tanzveranstaltungen beibehalten - getanzt werden darf unter 2G plus aber weiter maskenlos. In den Schulen soll die Maskenpflicht generell weiter gelten - allerdings sollen Schüler und Lehrer die Masken an ihren Arbeitsplätzen ab Montag im Unterricht abnehmen dürfen.

Eigentlich sind laut Infektionsschutzgesetz ab Sonntag Maskenpflichten in Deutschland nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen, Bussen und Bahnen. Maskenpflichten oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln in Geschäften, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind dagegen nicht mehr möglich, es sei denn, das jeweilige Landesparlament stellt für eine Region eine besonders kritische Corona-Lage fest. Von dieser Hotspot-Regel hatte bis dato nur Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht.

(dpa)

EU-Behörde prüft Zulassung von französischem Corona-Impfstoff

15:16
30.03.2022
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA prüft die Zulassung des Corona-Impfstoffs des französischen Herstellers Sanofi Pasteur in der EU. Das teilte die EMA am Mittwoch in Amsterdam mit. Wann die Prüfung des Antrages abgeschlossen sein wird, teilte die Behörde nicht mit. Bereits seit vergangenem Jahr hatten die Experten der EMA Daten aus Laborstudien und klinischen Versuchen zu der Wirkung des Präparates Vidprevtyn bewertet. Danach schütze es effektiv vor einer Covid-19-Erkrankung. Wenn die EMA grünes Licht für die Zulassung gibt, muss die EU-Kommission noch zustimmen. Das aber gilt als Formsache.

Vidprevtyn ist ein proteinbasierter Impfstoff. Er soll den Körper in die Lage versetzen, Antistoffe gegen das Virus herzustellen. Zurzeit werden noch vier andere Corona-Impfstoffe geprüft. Bisher wurden fünf Präparate in der EU zugelassen.

(dpa)

Lauterbach weist Vorbehalte gegen Hotspot-Regelung zurück

15:15
30.03.2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist Vorbehalten der Länder gegen den neuen Rechtsrahmen für weitergehende Corona-Schutzauflagen entgegengetreten. «Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es ist juristisch sauber gemacht, so dass es umsetzbar wäre», sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. «Es sollte viel mehr genutzt werden.» Davon ginge auch eine Signalwirkung aus, die jetzt gebraucht würde, sagte er mit Verweis auf zuletzt fast 350 Tote in Zusammenhang mit Corona-Infektionen binnen 24 Stunden.

Er finde es «beklagenswert und falsch», dass sehr viele Länder nun nicht von der Hotspot-Regel Gebrauch machten, in denen er selbst dies angemessen gefunden hätte. «Eine rechtliche Unsicherheit kann ich hier schlicht nicht erkennen», betonte Lauterbach. Eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens als Voraussetzung sei begründbar und könne mit Kriterien zu den Kliniken hergeleitet werden. Er sei fest davon überzeugt, dass entsprechende Regelungen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern rechtlich Bestand haben würden.

Nur die beiden Länder wenden vorerst die Regel an, die in regionalen Hotspots mehr Auflagen mit Maskenpflichten und Zugangsregeln erlaubt, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Zahlreiche Länder hatten darauf verwiesen, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei.

Lauterbach kündigte Vorschläge seines Ministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zu erneuten Änderungen bei den Quarantäne- und Isolationsregeln an, die an die Länder geschickt werden sollen. Die jetzigen Vorgaben zur Dauer von Absonderungen seien in der jetzigen Omikron-Welle mit vielen Infektionen nicht wirklich praktikabel. Es gehe darum, dies pragmatisch zu lösen. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne.

(dpa)

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