Die Hamburgische Bürgerschaft hat die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Ein entsprechender Antrag der rot-grünen Regierungsmehrheit wurde am Mittwoch mit Unterstützung der Linken angenommen. Im Gegensatz zu den Nachbarländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein und den meisten anderen Bundesländern sollen so Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel über den kommenden Samstag hinaus bis Ende April beibehalten werden.
SPD und Grüne verwiesen hingegen trotz laut Robert Koch-Institut bundesweit zweitniedrigster Sieben-Tage-Inzidenz in Hamburg auf eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems. Aktuell sei erneut eine «außerordentlich hohe und zunehmende Anzahlen von täglichen Neuinfektionen zu beklagen», heißt es in dem Beschluss, der zu der Feststellug kommt, «dass in der Freien und Hansestadt Hamburg durch eine epidemische Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht.»
Laut dem von der Bundesregierung gegen den Widerstand der Länder geänderten Infektionsschutzgesetz ist dies die Voraussetzung, um weitergehende Corona-Maßnahmen beizubehalten.
Neben der Maskenpflicht wird auch auch die 2G-plus-Regel für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test bei Tanzveranstaltungen beibehalten - getanzt werden darf unter 2G plus aber weiter maskenlos. In den Schulen soll die Maskenpflicht generell weiter gelten - allerdings sollen Schüler und Lehrer die Masken an ihren Arbeitsplätzen ab Montag im Unterricht abnehmen dürfen.
Eigentlich sind laut Infektionsschutzgesetz ab Sonntag Maskenpflichten in Deutschland nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen, Bussen und Bahnen. Maskenpflichten oder 2G- und 3G-Zutrittsregeln in Geschäften, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind dagegen nicht mehr möglich, es sei denn, das jeweilige Landesparlament stellt für eine Region eine besonders kritische Corona-Lage fest. Von dieser Hotspot-Regel hatte bis dato nur Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht.