In Mecklenburg-Vorpommern drohen mehrere Klagen gegen den Corona-Hotspot-Beschluss des Landtags vergangene Woche. Nach der FDP-Landtagsfraktion kündigte am Mittwoch auch die AfD juristische Schritte gegen die Erklärung des kompletten Bundeslandes zum Corona-Hotspot an.
Der Landtagsbeschluss ermöglicht es der Landesregierung, Test- und Maskenpflichten wie bisher auch im April weiterzuführen. Das Kabinett in Schwerin beschloss am Dienstag eine neue Corona-Landesverordnung mit entsprechenden Regeln. Sie soll am Freitag in Kraft treten.
Nach Auffassung des rechtspolitischen Sprechers der AfD-Landtagsfraktion, Horst Förster, ist die Hotspot-Regelung im Bundesinfektionsschutzgesetz eine Ausnahmebestimmung. Es müsse ganz konkret auf das regionale Infektionsgeschehen abgestellt werden, sagte er. «Die pauschale landesweite Hotspot-Regelung wird dem nicht gerecht.» Die FDP-Fraktion hatte am Vortag mit ganz ähnlicher Argumentation beschlossen, rechtlich gegen den Landtagsbeschluss vorgehen zu wollen.
Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, das sich flächendeckend zum Corona-Hotspot erklärt hat. Am Mittwoch wollte die Hamburger Bürgerschaft über denselben Schritt entscheiden.
Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hält den Landtagsbeschluss für richtig. Ihr Sprecher führte an, dass MV sehr hohe Inzidenzen, eine hohe Hospitalisierungsrate und eine starke Auslastung der Intensivstationen aufweise. In vielen Kliniken würden planbare Eingriffe abgesagt. Mehr als 100 Patienten seien in Reha-Kliniken verlegt worden. Stationen würden geschlossen, um Personal in zentralen Bereichen zur Verfügung zu haben. In Teilen des Landes sei auch die Notfallversorgung gefährdet. Die Lage soll von der Regierung regelmäßig überprüft werden, zuerst am 5. April.