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Moderna: Corona-Impfstoff auch bei Kleinkindern sicher

14:20
23.03.2022
Der Corona-Impfstoff des US-Herstellers Moderna ist nach Angaben des Unternehmens auch bei Kleinkindern im Alter von 6 Monaten bis 6 Jahren sicher. Die zweimalige Gabe des Präparats rufe robuste Antikörper-Spiegel hervor und sei dabei gut verträglich, teilte Moderna am Mittwoch mit. Vor Ansteckungen mit der Omikron-Variante schützt der Impfstoff den Daten zufolge ähnlich wie bei Erwachsenen eher schlecht, es habe aber keine schweren Krankheitsverläufe gegeben. Das Unternehmen wolle nun «so schnell wie möglich» Zulassungsanträge für diese Altersgruppe bei der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA, der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA und anderen zuständigen Behörden einreichen.

Die vorgestellten Zwischenergebnisse beruhen auf Daten von insgesamt 6700 Kindern; 4200 zwischen zwei und sechs Jahren und 2500 zwischen sechs Monaten bis zwei Jahren. Sie erhielten im Abstand von 28 Tagen 25 Mikrogramm des Impfstoffs gespritzt - ein Viertel der für Erwachsene vorgesehenen Dosis - oder ein Placebo. Die Immunantwort fiel trotz der geringeren Dosis ebenso stark aus wie bei den Erwachsenen. Unerwünschte Wirkungen seien mild oder moderat gewesen und häufiger nach der zweiten Dosis aufgetreten, etwa Fieber über 38 Grad. Todesfälle oder Entzündungen des Herzmuskels oder -beutels habe es nicht gegeben, auch keine schweren Entzündungsreaktionen.

Zur Zeitpunkt der Studie sei in den USA die Omikron-Variante zirkuliert. Die Wirksamkeit der Impfungen mit Blick auf den Schutz vor Ansteckung habe in der jüngsten Gruppe 43,7 Prozent, in der etwas älteren Gruppe 37,5 Prozent betragen. Schwere Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte oder Todesfälle seien in der Studie nicht aufgetreten, so dass der Schutz der Impfung vor diesen Ereignissen nicht ermittelt werden könne.

Für Kinder unter fünf Jahren ist in der EU momentan noch kein Corona-Impfstoff zugelassen.

(dpa)

Covid mit Abstand häufigste Berufskrankheit - 170 000 Fälle gemeldet

14:19
23.03.2022
Im Job mit Corona angesteckt - das traf nicht zuletzt Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege. Zehntausende Infektionen sind bereits als beruflich bedingt anerkannt.

Seit Beginn der Pandemie ist nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) eine Covid-19-Infektion knapp 203 000 Mal als möglicherweise beruflich bedingte Erkrankung gemeldet worden. In 121 000 dieser Fälle sei die Infektion bereits als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt worden.

«Covid-19-Infektionen und die Folgen sind derzeit mit Abstand die häufigste Berufskrankheit», erläuterte der Aachener Arbeitsmediziner und DGAUM-Präsident Thomas Kraus am Mittwoch zum Auftakt der Jahrestagung der Gesellschaft. Dies betreffe im Wesentlichen Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in Laboratorien sowie Berufe mit einem vergleichbaren Infektionsrisiko.

Kraus sprach von einer ganz neuen Herausforderung, auch für die Unfallversicherungsträger. Bisher habe es jährlich rund 80 000 Verdachtsmeldungen von Berufskrankheiten insgesamt gegeben. An der Spitze lagen hier 7400 Fälle von Schwerhörigkeit durch Lärm sowie der von Sonneneinstrahlung verursachte Hautkrebs mit rund 4000 Fällen im Jahr, gefolgt von asbestbedingten Krankheiten mit etwa 3100 Fällen.

Bei Covid-19 sehe man nun ganz andere Zahlen, sagte Kraus. In den beiden Pandemiejahren gab es nach Angaben der DGAUM nur für Corona knapp 170 000 Verdachtsmeldungen auf Berufskrankheit, von denen bisher rund 101 600 von den gesetzlichen Unfallversicherungen anerkannt wurden. «Das ist eine andere Dimension.» In Kliniken seien Anerkennungsquoten am höchsten. «Da ist die Kausalität am einfachsten abzuleiten.» Viele Verdachtsmeldungen gebe es auch aus der Pflege und aus Kindergärten.

Als Verdacht auf Arbeitsunfälle wurden knapp 34 000 Fälle gemeldet, von denen bisher rund 10 400 anerkannt wurden. Hier liege die Quote deutlich niedriger. Die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall sei schwieriger, etwa bei Polizeibeamten, Taxifahrern oder Beschäftigten wie im Schlachtbetrieb Tönnies, wo es Mitte 2020 einen großen Ausbruch gegeben hatte.

Ein Arbeitsunfall könne dann anerkannt werden, wenn die Ansteckung am Arbeitsplatz erfolgte und eine Infektionsgefährdung ähnlich wie im Gesundheitswesen vorliege, erläuterte Kraus. Im Einzelfall sei es teils schwer zu beurteilen, ob sich jemand im Beruf oder privat infiziert habe. «Aus diesem Grund ist hier künftig verstärkt betriebsärztliche Expertise gefragt, wenn es um die richtige Einordnung geht», sagte Kraus.

Bisherige Schätzungen gingen ferner davon aus, dass es bei drei Prozent der Fälle Corona-Langzeitfolgen wie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Erschöpfung oder Atembeschwerden gebe. Das sei aber vermutlich zu niedrig gegriffen. «Die Bewertung einer möglichen Minderung der Erwerbsfähigkeit stellt eine Herausforderung dar.»

(dpa)

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