Letztes Update:
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Tempo der Corona-Impfungen nimmt weiter ab

10:11
19.03.2022
Das Tempo beim Impfen gegen Corona nimmt weiter ab. Am Freitag wurden mindestens 60 000 Dosen verabreicht, wie aus Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Samstag (9.07 Uhr) hervorgeht. Hinzu kommen in der Regel noch einige Nachmeldungen. Am Freitag vor einer Woche waren es 94 334 Impfungen - am 4. März waren es 109 409 Stück.

Mittlerweile haben 75,8 Prozent der Bevölkerung (mindestens 63,1 Millionen Menschen) einen Grundschutz erhalten, für den meist zwei Spritzen nötig sind. 58,2 Prozent (48,4 Millionen) haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung bekommen. Mindestens einmal geimpft sind 76,5 Prozent (63,6 Millionen).

Eine große Gruppe von 23,5 Prozent der Bevölkerung (19,5 Millionen Menschen) ist laut dem Impfdashboard des Gesundheitsministeriums weiterhin ungeimpft. Für 4,8 Prozent (vier Millionen) ist allerdings bisher kein Impfstoff zugelassen, weil sie vier Jahre oder jünger sind.

Das RKI weist seit längerem darauf hin, dass die ausgewiesenen Zahlen als Mindestimpfquoten zu verstehen sind. Das RKI geht davon aus, dass die tatsächliche Impfquote bis zu fünf Prozentpunkte höher liegt als auf dem Dashboard angegeben.

(dpa)

Bei der Bahn entfällt ab Sonntag die 3G-Zugangsregel

09:41
19.03.2022
Fahrgäste der Deutschen Bahn können die Züge von diesem Sonntag an wieder ohne 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete nutzen. Der Konzern setzt damit die neuen Vorgaben zum Infektionsschutz um, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. In Fern- und Nahverkehrszügen gilt demnach aber weiter die Pflicht, FFP2-Masken oder medizinische Masken zu tragen. In der Bordgastronomie bleibt die 3G-Regel zudem bundesweit bestehen.

Das Ende der 3G-Zugangsregel für Züge gehört zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag am Freitag beschlossen hat. Bundesweit festgelegt wird darin weiterhin, dass im Fernverkehr mit ICE und Intercity wie auch in Flugzeugen Maskenpflicht gilt. Für den Nahverkehr mit Bussen und Bahnen können dies die Länder weiter anordnen. Falls dies noch nicht geregelt ist, gilt die Maskenpflicht auch dort in einer bis 2. April laufenden Frist über die Bundesregel.

(dpa)

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